Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelt derzeit
gegen einen Dialyse-Arzt wegen schwerer Körperverletzung und Betruges
in 42 Fällen. Dies bestätigte eine Sprecherin der Behörde dem
Radioprogramm NDR Info. Bereits im Juli war durch einen Beschluss des
Landessozialgerichts in Celle bekannt geworden, dass der
Nierenfacharzt Dialysebehandlungen an Patienten durchgeführt hatte,
bei denen es nach Feststellungen der Qualitätssicherungskommission
der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gar nicht
notwendig gewesen wäre. Dem Arzt wurde untersagt, bei Kassenpatienten
Dialysen durchzuführen. Nach Informationen von NDR Info ist es ihm
jedoch weiterhin gestattet, Privatpatienten zu behandeln. Ein
Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums erklärte, die
zuständige Behörde prüfe, ob die Approbation des Arztes zu widerrufen
sei.
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) zeigte sich
angesichts der Vorgänge in Aurich alarmiert. Der Lüdenscheider
Professor Jan Galle, Sprecher der DGfN, betonte auf NDR Info, seine
Gesellschaft sei "bei der Aufklärung dieses Falles von Anfang an mit
dabei". Man überlege aufgrund dieses Falles, eigene
Kontrollmechanismen zu verbessern. Zwar gebe es bereits eine
bundesweite Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse. Diese erfasse
jedoch nur die Behandlungsqualität: "Das, was in Aurich passiert ist,
hat gar nicht so viel mit Behandlungsqualität zu tun. Da geht es eher
um die Behandlungsindikation, also die Frage, ob man einen Patienten
mit Dialyse behandeln soll. Wir machen uns jetzt Gedanken, ob wir das
Qualitätssicherungssystem schärfer stellen können, damit man auch die
Behandlungsindikation feststellen kann."
Der Bremer Rechtsanwalt Claus Pfisterer, der den betroffenen Arzt
vertritt, wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem
"außerordentlich komplexen" Fall. Der Nierenfacharzt selbst sei "aus
fachlicher Sicht überzeugt, keine Patienten ohne eine medizinische
Indikation durch Dialysen behandelt zu haben". Pfisterer kritisierte
das Vorgehen der KVN und nannte deren Ermittlungsergebnisse
"methodisch strittig". Sein Mandant gehe rechtlich gegen die KVN vor.
Der Entzug der Dialysegenehmigung für Kassenpatienten zwinge ihn
jedoch, die Praxis nun zu verkaufen.
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