Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der geltenden
Trinkwasserverordnung wurden in den vergangenen Monaten tausende
Trinkwasser-Installationen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden
untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass etwa 15 bis 20% dieser
technischen Anlagen mit einer unzulässig hohen Konzentration des
gefährlichen Bakteriums Legionella pneumophila (Umgangssprachlich:
Legionellen) belastet sind, so Winfried Hackl, Geschäftsführer des
Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) e.V.
Die erheblichen Gesundheitsgefahren und Risiken für Verbraucher,
die von diesem Bakterium ausgehen, sind in der Öffentlichkeit wenig
bekannt. Der DFLW e.V. fordert daher eine umfassende und objektive
Aufklärung von Seiten des Staates, der nach geltenden Gesetzen dazu
verpflichtet ist, die Menschen zu informieren.
Im Infektionsschutzgesetz, der gesetzlichen Grundlage für die
Trinkwasserverordnung, regelt der §3 eindeutig, dass die Information
und Aufklärung der Allgemeinheit eine öffentliche Aufgabe ist. Dies
wurde bereits vor mehr als 10 Jahren schon in der amtlichen
Begründung für dieses Gesetz formuliert.
Hackl weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für diese Aufgaben
bei der BzgA, der in Köln ansässigen Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, liegt. Doch trotz der schlechten
Untersuchungsergebnisse sowie aktuellen Zahlen - rund 25.000 Menschen
erkranken jährlich an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung, die
auf Legionellen zurückzuführen ist - erfolgte bisher noch keine
umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Verbraucher.
Der DFLW e.V. ist der Ansicht, dass das Thema Legionellen in
Trinkwasser-Installationen nur unter Mitwirkung der Verbraucher
gelöst werden kann. Diese benötigen jedoch Informationen zu Themen
wie: die richtige Benutzung einer Trinkwasseranlage sowie Grenzen von
Energie- und Wassersparmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes.
Die Beispiele AIDS, BSE und Schluckimpfung zeigen, dass ein
Infektionsschutz durch Prävention und notwendige Aufklärungsarbeit
wirksam sein kann. Um die Sicherheit der Verbraucher zu
gewährleisten, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung
gestellt werden. Ein schnelles, parteiübergreifendes Handeln der
Politik zum Erreichen von Präventionszielen ist unerlässlich und seit
langem überfällig. Eine flächendeckende und umfassende
Verbraucheraufklärung ist von Fachverbänden und Fachgremien alleine
nicht zu bewältigen.
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