Der Abschlussbericht des Deutschen
Krankenhausinstitutes über das von der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG) seit 2010 durchgeführte Projekt "Inhousekoordination" hat eine
flächendeckende Analyse und Datenerhebung zur Organspende
vorgenommen. Von den 155 großen Kliniken haben sich 112 am
Pilotprojekt Inhousekoordination beteiligt. Damit konnten wertvolle
Grundlagen für die Tätigkeitsbeschreibung und die Fortbildung der
Transplantationsbeauftragten nach dem Transplantationsgesetz
geschaffen werden, um so eine maßgebliche Verbesserung der
Organspendesituation in Deutschland zu erreichen.
Durchschnittlich hat jedes Projektkrankenhaus sechs
Verbesserungsmaßnahmen im Projektzeitraum geplant oder durchgeführt.
Im Fokus standen die Mitarbeitersensibilisierung und
Mitarbeiterausbildung sowie die Verbesserung der für eine Organspende
notwendigen Abläufe.
In den 112 Projektkrankenhäusern waren die Spenderzahlen im
Vergleich etwas höher als in den 43 vergleichbaren
Nicht-Projekt-Krankenhäusern. Von insgesamt rund 23.000 betrachteten
Todesfällen mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung in den
Projektkrankenhäusern wurden 8.906 Fälle im Rahmen der strukturierten
Dialoge eingehender auf ein mögliches Spenderpotenzial analysiert.
Bei 411 Fällen (4,6% der 8.906 gemeinsam von der Inhousekoordination
und den DSO-Koordinatoren beratenen Fälle) stimmten
Inhousekoordination und DSO-Koordinatoren überein, dass die
Durchführung der Hirntoddiagnostik bzw. die Klärung einer möglichen
Organspende sinnvoll gewesen wäre, aber nicht stattgefunden hat.
Dennoch können diese möglichen Spender nicht mit tatsächlichen
Spendern gleichgesetzt werden, da bei diesen Patienten weder
feststeht, dass der Hirntod festgestellt worden wäre, noch dass die
medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Organspende
vorgelegen hätten.
Allerdings reichen diese zusätzlichen Spender nicht aus, um die
Spenderzahlen in Deutschland dem europäischen Durchschnitt oder gar
dem europäischen Spitzenniveau anzugleichen. Als Gründe für die in
Deutschland geringere Zahl von Organspenden identifiziert das
Deutsche Krankenhausinstitut als wissenschaftlicher Begleiter des
Projektes vor allem die fehlende Zustimmung zu den für eine
Organspende erforderlichen diagnostischen Maßnahmen - u. a. auch
bewirkt durch Patienten-verfügungen - sowie im Vorfeld vereinbarte
Therapiebegrenzungen bei schicksalhaften Krankheitsverläufen.
Für DSO-Vorstand Prof. Dr. Günter Kirste und
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum ergeben sich aus der Studie
außerdem maßgebliche Ansatzpunkte für eine verbesserte Aufklärung der
Bevölkerung. "Zum einen gibt es immer noch viel zu viele
Wissensdefizite was die Organspende selbst betrifft, und zum anderen
müssen wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen, auf welcher
Basis Entscheidungen am Ende des Lebens getroffen werden", so Kirste.
Wichtig sei hier insbesondere die Aufklärung über eine Vereinbarkeit
von Patientenverfügung und Organspende. Laut DSO sind es in den
meisten Fällen die Angehörigen, die im Falle einer möglichen
Organspende um eine Zustimmung oder Ablehnung im Sinne des
Verstorbenen gebeten werden. "Eine schriftliche Entscheidung des
Verstorbenen bedeutet eine Erleichterung für die Angehörigen, die
diese Entscheidung dann nicht mehr in einer emotional sehr belasteten
Situation und möglicherweise unter Zeitdruck treffen müssten", so
Baum.
Gute Chancen für eine Verbesserung sehen DSO und DKG daher mit der
Umsetzung der Entscheidungslösung. Beide Organisationen appellieren
daher an alle Bundesbürger, sich über das Thema Organspende zu
informieren und eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine
Organspende zu dokumentieren.
Die Studie "Inhousekoordination bei Organspenden" ist als
kostenloser Download verfügbar unter www.dso.de und www.dki.de.
Pressekontakt:
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