Der Konsum von eZigaretten ist kein "Rauchen" im
Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Das ist das Ergebnis eines
Gutachtens, welches das NRW-Gesundheitsministerium bereits Ende 2011
in Auftrag gegeben und bisher nicht veröffentlicht hatte, da das
Resultat wohl nicht zur geplanten Strategie passte.
Am 29.10.2012 hat der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag
Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Joachim Paul MdL, Frau Ministerin
Steffens gebeten, das Rechtsgutachten zur elektrischen Zigarette zur
Verfügung zu stellen. Die Gutachter kommen zu folgendem Ergebnis:
"Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das
Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette
zu erstrecken." (Rechtsgutachten Prof. Dr. Franz-Josef Dahm unter
Mitwirkung von Dr. Daniel Fischer).
Diese Ergebnisse des eigens beauftragten und mit Steuergeldern
bezahlten Gutachtens werden von Gesundheitsministerin Steffens
ignoriert. Stattdessen hat sich die Politikerin dafür stark gemacht,
die elektrische Zigarette in die neue Version des NischG NRW
aufzunehmen und der Tabakzigarette gleichzustellen, obwohl bei der
elektrischen Variante kein Tabak verbrannt wird.
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels:
"Ohne die Initiative der Piraten wäre dieses Gutachten wohl in den
Archiven des Gesundheitsministeriums verschwunden. Es ist in höchstem
Maße verwunderlich, warum Frau Steffens so eisern an ihrer Strategie
festhalten darf, die eZigarette weiter zu diskreditieren, obwohl die
Fakten so offen für die elektrische Alternative sprechen."
Und weiter: "Sie hat mit ihrem unsäglichen, inzwischen
höchstrichterlich untersagten Erlass Ende letzten Jahres genug
Schaden angerichtet und die Existenz zahlreicher Händler zerstört.
Außerdem hat sie damit mehrere 100.000 neue eZigaretten-Nutzer
verunsichert und wieder zurück zur krebserregenden Tabakzigarette
getrieben. Das ist der Hauptvorwurf, den man der
Gesundheitsministerin machen muss."
Über den Verband des eZigarettenhandels (VdeH) Der Verband
rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland.
Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken,
indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör
ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter
Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere
über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden.
Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern
und Jugendlichen gelegt. Zur Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband
gemeinsame Maßnahmen entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der
Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf
Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts
der elektronischen Zigaretten etc.
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Pressesprecher Verband des eZigarettenhandels
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