fit und munter - BPI fordert Korrektur von Zwangsabschlägen und Preismoratorium

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BPI fordert Korrektur von Zwangsabschlägen und Preismoratorium


Am 23. November 2012 endete die Stellungnahmefrist
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur zweiten Überprüfung
von Zwangsabschlägen und Preismoratorium nach Paragraph 130a SGB V.
Der BPI hat in seiner Stellungnahme auf Basis der wirtschaftlichen
Rahmendaten und aktueller Äußerungen des BMG wie schon 2011 erneut
nachgewiesen, dass diese vor dem Hintergrund der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einschließlich ihrer Auswirkungen
auf die Gesetzliche Krankenversicherung nicht gerechtfertigt sind.
"Angesichts von Überschüssen von Einzelkassen und Gesundheitsfonds,
die sich zum Ende des ersten Halbjahres 2012 auf 21,8 Milliarden Euro
belaufen und zum Jahresende 27 Milliarden Euro erreichen können, kann
von einer prekären Kassenlage der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) keine Rede sein", sagt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Die Zahl
der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse liegt auf
einem historischen Höchststand und die konjunkturellen Aussichten
sind stabil, so dass auch der Schätzerkreis beim
Bundesversicherungsamt im Oktober eine positive Prognose für 2013
abgegeben hat".

Bundesgesundheitsminister Bahr habe im Zuge der Abschaffung der
Praxisgebühr selbst auf die gute Finanzlage der Krankenkassen
hingewiesen und unterstrichen, dass Milliardenüberschüsse, wie sie
zur Zeit bestehen, nicht zu rechtfertigen seien. Unter diesen
Voraussetzungen gibt es aus Sicht des BPI keine Begründung, die
Zwangsmaßnahmen zu Lasten der pharmazeutischen Unternehmer aufrecht
zu erhalten. Im Februar 2012 hat das BMG trotz vergleichbarer
wirtschaftlicher Rahmendaten keinen Anlass zur Korrektur der
Zwangsmaßnahmen gesehen und ist eine dezidierte Begründung, wie diese
Entscheidung aus den Wirtschaftsdaten von Kassen und Gesamtwirtschaft
abgeleitet wurde, schuldig geblieben. "Wir haben deshalb Auskunft
nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gefordert und befinden uns
derzeit im Widerspruchsverfahren nach IFG, da die auf Anfrage vom BMG
vorgelegten Informationen nicht erkennen lassen, wie Wirtschaftsdaten
und Entscheidung des BMG in Einklang zu bringen sind" so Fahrenkamp.
"Der BPI fordert das BMG auf, im laufenden Stellungnahmeverfahren
eine nachvollziehbare Begründung für die zu treffende Entscheidung
abzugeben."

Die Stellungnahme des BPI steht unter
www.bpi.de/BPI-Stellungnahmen zum Download bereit.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)
vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf
nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund
73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.



Pressekontakt:
Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
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