ADAC Versicherungstipps für den Urlaub mit Skiern und Snowboard
Pulverschnee, Sonne satt und jede Menge Spaß auf und neben der Piste: Für Wintersportfans beginnt jetzt wieder die schönste Zeit des Jahres. Auch wenn die Zahl der Unfälle beim Skifahren in den vergangenen Jahren gesunken ist, fährt das Risiko mit. Allein in der Saison 2010/2011 verletzten sich laut der Stiftung Sicherheit für Skisport über 40 000 deutsche Skifahrer. Der ADAC gibt Wintersportfans folgende Tipps:
Für Wintersportler in deutschen Skigebieten sind sowohl eine Unfall- als auch eine Privathaftpflicht-Versicherung unabdingbar. Die Unfallversicherung umfasst finanzielle Unterstützung bei verbleibender Invalidität und beteiligt sich an Bergungskosten. Allein die ADAC Luftrettung rettet jährlich rund 300 Personen aus den Bergen. Für Schäden oder Verletzungen, die anderen zugefügt werden und Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfallzahlungen nach sich ziehen, kommt die Privathaftpflicht-Versicherung auf.
Winterurlauber, die beispielsweise in Österreich, Italien, Frankreich oder der Schweiz unterwegs sind, sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung mit dabei haben, denn was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen erstatten meist nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten und ein Krankenrücktransport wird überhaupt nicht bezahlt. Außerdem: In vielen Wintersportzentren gibt es fast nur Privatkliniken, so dass dort die Kosten erst mal vorgestreckt werden müssen.
Wer mehrmals im Jahr in Skiurlaub fährt, für den sind auch eine Rechtsschutzversicherung sowie eine spezielle Versicherung der Ausrüstung ratsam. Der ADAC bietet eine extra Wintersportversicherung, die Geräte-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung kombiniert. Auch der Diebstahl von eigenen oder gemieteten Skiern ist damit versichert.
Um das Unfall- und Verletzungsrisiko auf der Piste generell so gering wie möglich zu halten, gilt für Skifahrer und Snowboarder vorausschauend zu fahren und sich den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Die FIS-Regeln und die in manchen Ländern speziell geltenden Vorschriften für die Pistennutzung sind unbedingt zu befolgen. Ein Helm sollte immer getragen werden. Außerdem zu beachten ist die Ausweispflicht, die im Falle eines Unfalls besteht. Wer im betrunkenen Zustand oder abseits der markierten Pisten fährt, muss im Ernstfall mit Kürzungen der Versicherung rechnen oder geht sogar leer aus.
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