Im Interesse des Verbraucherschutzes wurden 2011 im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Sachsen-Anhalt 12.646 Proben Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und rechtmäßige Beschaffenheit geprüft. Etwa jede zehnte der im Fachbereich Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Verbraucherschutz LAV analysierten 11.561 Lebensmittelproben sowie gut jede sechste der 1.085 Bedarfsgegenstände- und Kosmetik-Proben wurden beanstandet. Das geht aus dem LAV-Jahresbericht 2011 über Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit hervor, der am Donnerstag in Halle vom Präsidenten des Landesamtes, Dr. Bernhard Räbel, vorgestellt wurde. Neben hygienischen Auffälligkeiten und inakzeptablen Bezeichnungsmängeln wurden Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetikartikel auch beanstandet, weil unter anderem die Zusammensetzung nicht den Vorschriften entsprach.
Verbraucherschutzminister Norbert Bischoff erklärt: "Der Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt hat einen hohen Stellenwert. Ziel ist es, dass allein gesundheitlich unbedenkliche sowie sichere und in der Rezeptur einwandfreie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden. Wir sagen Stopp den gesundheitlichen Gefahren, zeigen aber auch all jenen die rote Karte, die den Verbraucher und die Verbraucherin bewusst irre führen und täuschen wollen." Die Zahl der Beanstandungen schreckt den Minister nach eigenen Worten nicht. Sie sei vielmehr ein Beleg für einen effektiven risikoorientierten Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt. Bischoff erklärt: "Würden wir nichts Auffälliges finden, müsste ich mir Sorgen machen." Der Minister dankt den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Lebensmittelkontrolle vor Ort verantwortlich zeichnen, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesamt für Verbraucherschutz, die in den Laboratorien die Untersuchungen durchführen und die sachverständige Beurteilung vornehmen. Bischoff erklärt: "Mit seiner Kompetenz, seinem Sachverstand und Engagement ist das LAV eine wichtige Säule für einen wirksamen Verbraucherschutz im Land."
Der Fachbereich Lebensmittelsicherheit des LAV untersucht und beurteilt amtlich entnommene Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetikproben. Er ist zudem an bundes- und europaweit durchgeführten Überwachungs- und Monitoringprogrammen beteiligt. Das Jahr 2011 stellte die Lebensmitteluntersuchung vor einige Herausforderungen. Zu Jahresbeginn gab es Dioxinfunde in Futtermitteln und tierischen Lebensmitteln. Beispielhaft zu nennen ist auch die EHEC-Erkrankungswelle von Mai-Juni, die mutmaßlich durch Lebensmittel ausgelöst wurde.
Der vollständige Jahresbericht "Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit 2011" ist im Internet auf den Seiten www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de im Menübereich Publikationen veröffentlicht.
Zu einzelnen Untersuchungsergebnissen:
Feine Backwaren
Feine Backwaren gehören zu den leichtverderblichen Lebensmitteln. Das Risiko, Menschen durch mikrobiologisch belastete oder gar verdorbene Erzeugnisse zu schädigen ist bei leichtverderblichen Lebensmitteln deutlich höher einzuschätzen als bei länger haltbaren Produkten wie etwa Kaffe, Tee oder Zucker. Im Jahr 2011 wurden 412 Proben von feinen Backwaren genauer unter die Lupe genommen. Insbesondere wurde auf Verderbsindikatoren wie Hefen und Schimmelpilze, aber auch auf pathogene Keime wie Viren, Salmonellen, E.coli oder Staph.aureus untersucht. Jede zehnte Probe musste beanstandet werden. Auch bei der rechtskonformen Verwendung und Kenntlichmachung von Zusatzstoffen gab es Mängel. Zwar ist die Verwendung von Farb- und Konservierungsstoffen sowie Süßstoffen im Rahmen des Zusatzstoffrechts erlaubt, diese müssen aber für die Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend kenntlich gemacht werden. Dem war nicht immer so. Beispielsweise fehlte bei mit gelbem und rotem Farbstoff versetzten Backwaren oftmals der vorgeschriebene Hinweis "Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen". Auch wurden nicht selten kakaohaltige Fettglasuren statt Schokolade verwendet, ohne dies ordentlich zu vermerken. Insgesamt genügten 19 Prozent der untersuchten Feinbackwaren nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.
Bedarfsgegenstände
Verpackungsmittel für Lebensmittel zählen zu den Bedarfsgegenständen. Ungeeignete Verpackungen führen immer wieder zur Beeinträchtigung von Lebensmitteln. Ein Detailthema der Kontrolltätigkeit in 2011 waren Kunststoffbeutel, die an Obst- und Gemüseständen gratis zur Verpackung der Waren ausliegen. Beutel aus 15 Verkaufseinrichtungen wurden genauer untersucht. Letztlich erfüllten allein zwei Proben alle Kriterien. Bei 13 Produkten fehlten Kennzeichnung und Konformitätserklärungen, aus denen eindeutig die Unbedenklichkeit hervorgeht. Damit gelten sie nicht als speziell für Lebensmittel hergestellt. Eingeschätzt werden kann jedoch auch, dass zwölf dieser Beutel analytisch keine qualitativen Mängel aufwiesen und damit trotz fehlender Kennzeichnung keinerlei Gefahr für Menschen darstellten. Eine Probe mit bräunlich rot eingefärbten Kunststoffbeuteln fiel hingegen gänzlich durch. Hier wurden Schwermetallspuren festgestellt.
Nahrungsergänzungsmittel
Nimmt der Mensch über seine übliche Ernährung nicht genügend Vitamine oder Mineralstoffe auf, so können Nahrungsergänzungsmittel helfen dieses Defizit auszugleichen. Umfasste die Produktgruppe in ihren Anfängen vor Jahrzehnten vor allem Multivitamintabletten für obst- und gemüsearme Jahreszeiten oder Calcium- und Magnesiumpräparate für ältere Menschen oder Sporttreibende, so findet sich heute eine schier unüberschaubare Vielfalt von Nahrungsergänzungsmitteln unterschiedlicher Form und Zusammensetzung für mannigfaltige Zwecke im Handel. Etwa ein Viertel der Deutschen - 19 Prozent der Männer und 30 Prozent der Frauen - nimmt regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel zu sich. Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob und welche Nahrungsergänzungsmittel für welche Verbrauchergruppe notwendig und nützlich oder überflüssig und möglicherweise sogar gesundheitsschädlich sind. Fakt ist, dass Nahrungsergänzungsmittel seit Jahren Spitzenreiter bei den Beanstandungsquoten der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind. Auch die Ergebnisse für 2011 belegen dies. Von 110 untersuchten Proben waren gut 38 Prozent zu beanstanden. In vielen Fällen stimmten deklarierte und tatsächlich in den Proben enthaltene Mengen an Vitaminen oder Spurenelementen nicht überein. In zwei Mineralstoffpräparaten waren beispielsweise die zulässigen Höchstgehalte an den Schwermetallen Blei und Cadmium überschritten. Zugleich wurden diverse Werbeaussagen als nicht wissenschaftlich gesichert beanstandet. Ein Schwerpunkt 2011 lag im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in der Untersuchung und Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internethandel. Beispielsweise mussten von zehn bewerteten Produkten drei als nicht zugelassene Arzneimittel eingestuft werden, weil sie den in Europa in Arzneimitteln wegen erheblicher Nebenwirkungen nicht mehr zugelassenen Appetitzügler Sibutramin oder Vitamin D bzw. Coffein in pharmakologisch wirksamen Dosierungen enthielten.
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