Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt künftig
die Kosten für die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft. Das hat der
Verwaltungsrat der Kasse heute beschlossen.
Viele schwangere Frauen möchten bei der Geburt von einer
persönlich ausgewählten Hebamme betreut werden. Für die letzten
Schwangerschaftswochen (in der Regel 38. bis 42. Woche) können
werdende Mütter und freiberuflich tätige Hebammen deshalb eine
Rufbereitschaft vereinbaren. Das heißt: Die Hebamme stellt sicher,
dass sie für die Schwangere 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Sie
steht den werdenden Müttern für alle Fragen zur Verfügung und ist zur
Stelle, wenn sich das Kind ankündigt.
Diese Leistung wird grundsätzlich als Pauschale berechnet. Die TK
erstattet für Geburten ab dem 1. Januar 2013 die Kosten bis zu einem
Betrag von 250 Euro. Dazu muss die Schwangere lediglich die Rechnung
der Hebamme im Original bei der Kasse einreichen.
Hinweis:
Der Änderung der Satzung muss die zuständige Aufsichtsbehörde der
TK, das Bundesversicherungsamt, noch zustimmen.
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