Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung haben sich gestern Abend in Berlin auf zusätzliche
Leistungen zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Versicherten
in häuslicher und stationärer Pflege geeinigt. Ab 2013 wird es im
Leistungskatalog der Krankenkassen eine neue Position für die
aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung
und eingeschränkter Alltagskompetenz geben, die nicht mehr selbst in
die Zahnarztpraxen kommen können. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte
für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird angepasst. Mit der zügig und
einvernehmlich getroffenen Regelung hat die Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen einmal mehr ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis
gestellt.
Beide Seiten zeigten sich mit dem Ergebnis der Verhandlungen im
Bewertungsausschuss zufrieden. Der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von
Stackelberg, erklärte: "Wir wollen und müssen uns in der gesetzlichen
Krankenversicherung rechtzeitig auf die Herausforderungen des
demografischen Wandels und die wachsende Zahl Pflegebedürftiger
einstellen. Das gilt natürlich auch für den zahnärztlichen Sektor. Wo
der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann, muss der Zahnarzt
zum Patienten kommen. Dafür haben wir jetzt eine solide Grundlage
geschaffen. Wir hoffen, dass dieser Schritt dazu beiträgt, die
zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten weiter
zu verbessern."
Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr.
Wolfgang Eßer, sagte: "Wir setzen uns seit Jahren für eine bessere
Versorgung von Patienten ein, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit
oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können. Wir sind froh,
jetzt nach konstruktiven Gesprächen eine gute Einigung erzielt zu
haben. Mit den vereinbarten Leistungen wird die vertragszahnärztliche
Betreuung der betroffenen Patienten deutlich einfacher. Bisher war
sie vor allem durch ehrenamtliches Engagement von Zahnärzten
getragen. Jetzt gibt es für diese Patienten einen verbrieften
Anspruch auf aufsuchende Betreuung. Damit haben wir eine wichtige
Etappe in der Umsetzung unseres zahnärztlichen Versorgungskonzeptes
für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung geschafft."
Die neuen Leistungen sollen ab April 2013 zur Verfügung stehen.
Grundlage für die Verbesserungen ist eine Änderung im fünften
Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen hatte. Der
Bewertungsausschuss Zahnärzte und Krankenkassen ist für die genaue
Beschreibung neuer Leistungen und ihre Honorierung zuständig.
Pressekontakt:
Ann Marini (GKV-Spitzenverband), Tel.: 030 / 206288-4201
Dr. Reiner Kern (KZBV), Tel.: 030 / 280179-27