Die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft
ASFINAG kontrolliert seit geraumer Zeit auch mittels mobiler
Überwachungsanlagen ganz gezielt, ob eine Vignette im Auto vorhanden
ist. Bei dieser automatischen Überwachung wird jedes vorbeifahrende
Fahrzeug fotografiert. Zusätzlich wird von der Windschutzscheibe ein
hochauflösendes Foto produziert. Wer unnötigem Ärger aus dem Weg
gehen möchte, sollte laut ADAC die aktuelle Vignette ordnungsgemäß
anbringen: Richtig angebracht ist das "Pickerl" innen direkt an der
Windschutzscheibe im linken vorderen Bereich. Tabu ist eine
Anbringung hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen. Die
Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar.
Eine Mehrfachverwendung ist damit nicht zulässig, Verstöße dagegen
werden in Österreich teuer.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur
Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut
bezahlen. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120
Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und (z.B.
an einem anderen Fahrzeug) wieder verwendet, wird es teurer: Dann
sind sogar 240 Euro Ersatzmaut fällig.
Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die ASFINAG Anzeige
und leitet ein Bußgeldverfahren (in Österreich:
Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann droht eine Geldbuße von
mindestens 300 bis maximal 3 000 Euro. Die österreichische Behörde
sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung) direkt an die
Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers. Kommt dieser der
Bußgeldforderung nicht nach, kann diese hierzulande zwangsweise
eingetrieben, also vollstreckt werden.
Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder
nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank,
angeklebt werden. Wird ein Motorradfahrer ohne erwischt, ist eine
Ersatzmaut von 65 Euro fällig. Bei einer wiederverwendeten Vignette
müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen.
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