fit und munter - 116 117 an den Feiertagen Hilfe bei Erkrankung

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116 117 an den Feiertagen Hilfe bei Erkrankung

Bereitschaftsdienst Die bundesweit einheitliche Bereitschaftsdienstnummer sorgt für schnelle Hilfe. Der Service erfolgt an Feiertagen rund um die Uhr.
(ddp direct) Berlin, 21. Dezember 2012 Wer an den Feiertagen erkrankt und dringend einen Arzt benötigt, kann in diesem Jahr die Bereitschaftsdienstnummer 116 117 wählen. Langes Suchen nach der regionalen Rufnummer entfällt. Die Anrufer werden direkt mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe verbunden und erhalten so schnell ambulante medizinische Hilfe. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) führt die einheitliche Rufnummer seit April bundesweit ein. Sie ist inzwischen in den meisten Bundesländern erreichbar.

Ob akute Schmerzen, eine Magenverstimmung oder hohes Fieber Patienten, die zu Weihnachten oder zum Jahreswechsel erkranken, können sich in dringenden Fällen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Bundesweit sind niedergelassene Ärzte im Einsatz. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst (112), der in lebensbedrohlichen Fällen wie Herzinfarkt, akuten Blutungen und Vergiftungen Hilfe leistet.

Die 116 117 erleichtert es den Bürgern in dringenden Fällen, rasch ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben, stellt der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, fest. An den Feiertagen und Wochenenden steht dieser Service fast überall rund um die Uhr zur Verfügung. In Baden-Württemberg und dem Saarland sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und Hessen wird die einheitliche Bereitschaftsdienstnummer noch eingeführt. Seit Start der Rufnummer im Frühjahr haben das Angebot bereits 1,8 Millionen Menschen in Deutschland genutzt.

Die Telefonnummer 116 117 funktioniert ohne Vorwahl und ist für Anrufer kostenlos. Patienten, die zum ersten Mal in diesem Quartal eine Behandlung im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erhalten, müssen noch eine Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen. Ab 1. Januar 2013 entfällt diese Zuzahlung.

Weitere Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es unter www.116117info.de und in einem Videopodcast von KV-on, dem Web-TV der KVen, unter www.kv-on.de/html/905.php.


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