Der Nebel, der bis vor Kurzem noch über der Neuregelung der kroatischen Einfuhr-Umsatzsteuer und der Zollbestimmungen in Hinblick auf den bevorstehenden EU-Beitritt lag, scheint sich zu lichten. Wie SeaHelp, der führende Pannendienst der Adriaregion mitteilt, hat sich das kroatische Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 3.1.2013 darauf geeinigt, den Zoll für alle Boote, unabhängig von der jeweiligen Größe, auf 1,7 % des Zeitwerts festzulegen. Und auch die Übergangsregelung, die besagt, dass in der Zeit vom 1.1.2013 bis 31.5.2013 die Einfuhrumsatzsteuer auf 5 % gesenkt wird, hat Bestandskraft erlangt.
Die neu verabschiedete Zollregelung verfügt jedoch über Erklärungsbedarf. Sie gilt für alle Boote, die nicht über den Nachweis verfügen, dass sie in der EU gefertigt wurden. Als einzigen Nachweis für die Fertigung innerhalb der EU akzeptiert das kroatische Zollamt ausschließlich das EUR1-Formular. Dieses Formular muss beim Export eines Schiffes aus der EU nach Kroatien über eine berechtigte Spedition gesondert beantragt werden und verfügt über eine Gültigkeitsdauer von vier Monaten. Es wird beim Grenzübertritt abgestempelt. Für Boote, die bereits nach Kroatien exportiert wurden, kann man die Bescheinigung nicht nachträglich beantragen. Im Klartext heißt das, dass für so gut wie alle Boote, die schon in Kroatien liegen, die 1,7 % Zoll anfallen. Einzige Ausnahme der Vollständigkeit halber: Für aufblasbare Boote mit einem Gewicht unter 100 Kilogramm werden 2,7 % Zoll fällig. Diese Regelung ist unabhängig von der für einen begrenzten Zeitraum von 25 % auf 5 % gesenkten Einfuhr-Umsatzsteuer.
Für die österreichischen Skipper bemüht sich SeaHelp in Verbindung mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in Zagreb derzeit um eine Ausnahmeregelung, da österreichische Eigner eine Sonderstellung einnehmen. Sie verfügen im Gegensatz zu den Eignern anderer Nationalitäten über einen sogenannten österreichischen Seebrief, der von einer österreichischen Behörde ordnungsgemäß ausgestellt ist und unter Ziffer 6 das jeweilige Ursprungsland angibt. Liegt das innerhalb der EU, würde durch hoheitliches Handeln einer Behörde eines EU-Staates, nämlich Österreich, der Ursprung bestätigt. Soweit die Argumentation der WKÖ und SeaHelp. Ob sich das kroatische Hauptzollamt dieser Meinung anschließt, bleibt abzuwarten.
Fakt ist jedoch, dass sich SeaHelp für die Belange aller ausländischen Eigner, die von dieser Neuregelung betroffen sind, engagiert und sie bei der behördlichen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Nachverzollung einerseits und zur Zahlung der Einfuhr-Umsatzsteuer andererseits unterstützt. Wer die Möglichkeit nutzt, seine Unterlagen (Bootsregistrierung, Versicherungspolice) eingescannt an steuer@sea-help.eu zu senden oder per Fax an die Rufnummer 00436133627290 übersendet, erhält kostenlos und unverbindlich ein entsprechendes Angebot für die komplette Umflaggung. Da die SeaHelp-Verantwortlichen derzeit mit den kroatischen Behörden das Prozedere bis ins Detail abstimmen, um einen reibungslosen Ablauf der komplexen Verwaltungsvorgänge zu gewährleisten, bittet SeaHelp jedoch noch um etwas Geduld.
SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser: "Derzeit klären wir die letzten offenen Fragen, dann können wir konkrete, verbindliche Angebote versenden." Dennoch rät er allen Eignern, dass SeaHelp-Angebot kurzfristig zu nutzen, denn die kroatischen Behörden benötigen ebenfalls einen angemessenen Zeitrahmen für die Bearbeitung. "Die Zeit bis zum Stichtag, dem 31. Mai 2012, vergeht schneller als gedacht. Deshalb ist es unerlässlich, sofort zu handeln." Weitere Informationen findet man auch auf der SeaHelp-Homepage.