Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB)
begrüßt das absehbare Ende des schleswig-holsteinischen Sonderwegs
beim Glückspiel. "Die Isolierung von Schleswig-Holstein wird mit der
Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen Ende Januar
aufgehoben." Mit diesen Worten reagieren Michael Burkert und Peter
Jacoby, amtierende Federführer des DLTB, auf die gestrige
Entscheidung im Landtag von Schleswig-Holstein. Der Innenausschuss
hat in seiner Sitzung dem Gesetzgeber empfohlen, das derzeitige
Kieler Glücksspielgesetz aufzuheben und sich dem
Glücksspielstaatsvertrag aller 15 anderen Bundesländer anzuschließen.
Die DLTB-Vorsitzenden weiter: "Staatliches Glückspiel ist kein
Schritt zurück ins Mittelalter, sondern ein moderner und damit den
Realitäten und dem Alltag angepasster Auftrag. Der
Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ist Garant für ein hohes Maß
an Verbraucherschutz. Die Produkte und der Vertriebsweg der deutschen
Lotteriegesellschaften bieten Sicherheit für die Bürgerinnen und
Bürger. Gleichzeitig steht das staatliche Glückspiel für einen
verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Spieler- und Jugendschutz."
Der DLTB sehe sich mit den deutschen Regelungen im Geleitzug
europäischer Rechtsprechung. Diese habe in der Vergangenheit immer
wieder betont, dass es Sache der EU-Mitgliedsstaaten sei, wie das
Glücksspiel geregelt werde. Auch die EU-Kommission bekräftige diese
Position mit der Vorlage des Aktionsplans im Oktober vergangenen
Jahres.
"Zweifelsohne stellen der Umfang der Angebote und die steigende
Nachfrage nach Online-Glücksspieldienstleistungen erhebliche
Herausforderungen an die Umsetzung ordnungspolitischer Ziele auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene dar; und insofern
hat auch der DLTB ein großes Interesse an der weiteren Verbesserung
des Verbraucherschutzes. Ein wichtiger Eckpfeiler des staatlichen
Auftrags ist dabei auch der konsequente Vollzug auf Seiten der
Behörden", betonen Burkert und Jacoby.
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