Einen Rechtsanspruch für behinderte Kinder
auf einen Platz an einer Regelschule wird es möglicherweise auch ab
dem Schuljahr 2014/15 nicht geben. In einem Interview mit dem
WDR-Magazin WESTPOL sagte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann
(B'90'/Grüne), dass sie einen solchen Anspruch auch für diesen
späteren Zeitpunkt nicht garantieren könne: "Entscheiden wird hier
der Gesetzgeber, so ist das in Nordrhein-Westfalen und in allen
anderen Bundesländern auch. Ich kann ja immer nur meine Zielsetzung
definieren und habe nicht allein in der Hand, sie zu bestimmen."
Der bisherige Gesetzentwurf der Landesregierung zur Inklusion
hatte ursprünglich das gemeinsame Unterrichten ab dem Schuljahr
2013/2014 vorgesehen. Im Dezember 2012 hatte Löhrmann eingeräumt,
diese Zeitplanung nicht einhalten zu können, weil das Gesetz nicht
mehr rechtzeitig in den Landtag eingebracht würde. Einen neuen Termin
für das Gesetzgebungsverfahren konnte die Ministerin nicht nennen.
Nach einer UN-Konvention haben behinderte Kinder das Recht auf
einen Platz an einer Regelschule. Im Jahr 2009 hatte der Bundestag
diese Konvention ratifiziert. Sie muss jetzt auch vom Land
Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Mit Quellenangabe Westpol (Sonntag, 13.01.2013, 19:30 Uhr) ab
sofort zur Veröffentlichung frei.
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