fit und munter - Verkeimter Räucherfisch / Verpackter Fisch sollte deutlich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden

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Verkeimter Räucherfisch / Verpackter Fisch sollte deutlich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden


Jedes vierte Räucherfisch-Produkt, das unter
Schutzgasatmosphäre verpackt wurde, ist verkeimt - obwohl das
Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Das berichtet die
"Apotheken Umschau" unter Berufung auf die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. Diese hatte Stichproben von 54 bundesweit
erhältlichen Produkten untersucht. Um sicherzugehen, raten die
Verbraucherschützer, so verpackten Fisch deutlich vor Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums zu essen - und ganz darauf zu verzichten,
wenn der Fisch beim Öffnen der Packung ungut riecht.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2013 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
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