Privat Krankenversicherte geraten mit
steigendem Lebensalter immer öfter an die Grenze des finanziell
Tragbaren. Dann kann es sinnvoll sein, bei der angestammten
Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln. Dadurch lassen sich
bisweilen mehrere Hundert Euro pro Monat sparen. Paragraf 204 des
Versicherungsvertragsgesetzes bietet diese Chance. Dabei dürfen die
Versicherten auch ihre Altersrückstellungen in voller Höhe mitnehmen,
betont die "Apotheken Umschau". Diese verliert man größtenteils, wenn
man die Kasse wechselt und der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde.
"Fast immer lässt sich ein günstigerer Tarif mit gleichwertigen
Leistungen finden", sagt Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied der
Verbraucherorganisation "Bund der Versicherten". Allerdings muss der
Antragsteller oft mit nachhaltigem Widerstand der Kasse rechnen. Er
sollte sich aber nicht abschrecken lassen - wenn nötig die Hilfe von
Verbraucherschützern oder auch eines freien Versicherungsmaklers in
Anspruch nehmen. Der Tarifwechsel ist schließlich verbrieftes Recht.
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