fit und munter - Ablehnung Pflegegeld – richtig reagieren

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Ablehnung Pflegegeld – richtig reagieren

Pflegegeld wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung gepflegt wird. Dabei ist es unwichtig, wer die Pflege durchführt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Um das Pflegegeld zu erhalten, ist zunächst eine Antragsstellung notwendig. Stellt der MDK fest, dass kein Anspruch besteht, sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Denn oft sind die Ablehnungen unbegründet. Der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen erklärt, wie man am besten vorgeht.
Erneute Prüfung fordern

Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) über den Antrag auf Pflegegeld negativ reagiert und nicht zustimmt, dann ist es wichtig, schnell zu reagieren und dem zu widersprechen. Um darauf gut vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu suchen. Ein ambulanter Pflegedienst kann hierfür infrage kommen. Er hilft, sämtliche Fakten, die für die Widerspruchsbegründung notwendig sind, zusammenzutragen. Ein Pflegetagebuch kann dabei wertvolle Dienste leisten. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats eingelegt werden. Das gilt genauso für den Fall, dass die Pflegestufe falsch eingeschätzt wurde. Aufgrund des Widerspruches wird der MDK erneut ein Gutachten im Auftrag der Pflegekasse erstellen. Für das Widerspruchverfahren entstehen keinerlei Kosten. Wenn der Widerspruch zu einer erneuten Ablehnung führt, kann innerhalb eines Monats gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden.

Für ausführliche Informationen zum Leistungsumfang steht der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zu Verfügung.



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