Erneute Prüfung fordern
Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) über den Antrag auf Pflegegeld negativ reagiert und nicht zustimmt, dann ist es wichtig, schnell zu reagieren und dem zu widersprechen. Um darauf gut vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu suchen. Ein ambulanter Pflegedienst kann hierfür infrage kommen. Er hilft, sämtliche Fakten, die für die Widerspruchsbegründung notwendig sind, zusammenzutragen. Ein Pflegetagebuch kann dabei wertvolle Dienste leisten. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats eingelegt werden. Das gilt genauso für den Fall, dass die Pflegestufe falsch eingeschätzt wurde. Aufgrund des Widerspruches wird der MDK erneut ein Gutachten im Auftrag der Pflegekasse erstellen. Für das Widerspruchverfahren entstehen keinerlei Kosten. Wenn der Widerspruch zu einer erneuten Ablehnung führt, kann innerhalb eines Monats gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden.
Für ausführliche Informationen zum Leistungsumfang steht der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zu Verfügung.