Anlaesslich des gestrigen Beschlusses der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Aenderung des Conterganstiftungsgesetzes erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme und die zustaendige Berichterstatterin Marlene
Rupprecht:
Der Gesetzentwurf zur Aenderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde gestern von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen und wird noch diesen Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Wir haben die Probleme der contergangeschaedigten Menschen aufgegriffen und entsprechende Loesungen gefunden, die deutliche Verbesserungen fuer die Betroffenen beinhalten.
Es wird nun die Moeglichkeit eroeffnet, dass wegen Fristversaeumnis abgelehnte Antraege nochmals gestellt werden koennen. Bisher mussten Antraege bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem spaeteren Zeitpunkt gestellte Antraege mussten wegen Fristversaeumnis abgelehnt werden. Nun wird die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 geoeffnet. Damit erhalten die Betroffenen die Moeglichkeit, Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.
Ab diesem Jahr werden die contergangeschaedigten Menschen eine jaehrliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung erhalten. Die von der Firma Gruenenthal freiwillig gespendeten 50 Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermoegen der Conterganstiftung werden den Betroffenen ueber einen Zeitraum von 25 Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfuegung gestellten 100 Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die bis Ende 2010 anerkannten contergangeschaedigten Menschen aufgeteilt.
Zukuenftig werden die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst.
Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhoehen wird unter anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus hoechstens sieben Mitgliedern bestehen. Davon werden zwei Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewaehlt.
Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Muetter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten.
Gegenwaertig erhalten rund 2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem Contergan-Stiftungsgesetz.
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