Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung ein Gesetz gebilligt, das die Patientenrechte stärken und transparent, rechtssicher und ausgewogen gestalten soll. Es baut noch vorhandene Vollzugsdefizite ab, die bisher unter anderem daraus resultierten, dass zum Beispiel die Rechte von Patienten im Bereich des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Wesentlichen nur durch Richterrecht geregelt waren.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
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