Der Startschuss ist gefallen: SeaHelp, der Pannendienst der Adria, beginnt am Dienstag, dem 5. Februar mit der Umsetzung des kroatischen Schnäppchenangebots zur Nachversteuerung bislang nicht EU-versteuerter Boote in Kroatien. SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser: "Auf Basis der bisher erlangten Informationen von den kroatischen, deutschen und österreichischen Finanzbehörden, derWirtschaftskammer Österreich und der zuständigen EU-Kommission in Brüssel werden ab sofort konkrete Angebote versenden und umgehend mit den anstehenden Arbeiten beginnen." Wer das SeaHelp-all-inclusive-Angebot zur Nachversteuerung nutzt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite: Die Gelder, die die Eigner überweisen, landen allesamt auf dem Konto eines renomierten österreichischen Wirtschaftstreuhänders, der in enger Zusammenarbeit mit SeaHelp die jeweils benötigten Summen für die Überweisung nach Kroatien freigibt.
Wolfgang Dauser weiter: "Für jeden Boots-Charter, jede Individualreise verlangt der Gesetzgeber einen Versicherung der vorab eingezahlten Kundengelder. Diesen hohen Sicherheitsstandard wollen wir freiwillig auch für die SeaHelp-Mitglieder bei der Umflaggung gewährleisten. Immerhin müssen die Eigner bis zu fünfstellige Summen vorschießen."
Auch die Handhabung der Umflaggung in Verbindung mit der Nachversteuerung zum kroatischen EU-Beitritt gestaltet sich für die Eigner einfach und transparent: Auf einer Datenbank, zu der sie Login-Daten erhalten, werden die erforderlichen Unterlagen hochgeladen, dann beginnen SeaHelp-Mitarbeiter mit der Bearbeitung der Anträge. Im Internet kann der Fortgang jederzeit "live" verfolgt werden. Nach Abschluss der Umflaggung überweist der österreichische Treuhänder überschießende Beträge an die jeweiligen Eigner zurück. Allein die Vorbereitungen haben das SeaHelp-Team mehr als einen Monat lang beschäftigt. Nach intensiver Abstimmung mit allen involvierten Stellen ist man sich jedoch sicher: Alle Anträge können fristgerecht abgewickelt werden.
Fraglich ist lediglich noch, wie Schiffe behandelt werden, die älter sind als acht Jahre. Stand heute (03.02.2013) liegt ein Gesetzentwurf vor, nachdem diese Schiffe von der Einfuhr-Umsatzsteuer komplett befreit sind. Der Entwurf wurde noch nicht vom Parlament verabschiedet und ist deshalb derzeit noch nicht rechtsgültig. Geht man im günstigsten Fall davon aus, dass dieser Entwurf in Kürze so verabschiedet wird, wie er eingebracht wurde, sind die davon betroffenen Schiffe zwar in Kroatien weiterhin von der Umsatzsteuer befreit, doch bleibt offen, wie sich die Behörden im benachbarten Ausland verhalten. Insbesondere beim späteren Verkauf des Schiffes könnte der potenzielle künftige Kaufinteressent wegen der rechtlich ungeklärten Nachversteuerung einen Betrag von mindestens 20 % des Kaufpreises begründet abziehen.
SeaHelp hat auf Anfrage bei der Bundesfinanzdirektion in Deutschland die Antwort erhalten, dass bei einer entsprechenden Glaubhaftmachung der Tatsache, dass das Schiff zum Beitrittszeitpunkt und auch bereits davor in Kroatien beheimatet war, man von einer Nachversteuerung absehen könne. Dieses rechtliche Konstrukt hängt jedoch an einem seidenen Faden und ist vom Wohlwollen der zuständigen Behörde abhängig. Offiziell empfiehlt die deutsche Bundesfinanzverwaltung, das Angebot des kroatischen Staates anzunehmen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Das erscheint um so wichtiger, wenn man Häfen außerhalb Kroatiens anläuft, denn ob sich Italien, Slowenien oder Griechenland ebenfalls kulant zeigen, mag arg bezweifelt werden.
Generell enthält sich SeaHelp in dieser Frage jedoch einem Votum und überlässt die Entscheidung grundsätzlich den betroffenen Eignern. Alles Wissenswerte zum Thema findet man auf der SeaHelp-Homepage.