fit und munter - Notarmodell der Erlanger Samenbank sichert 100 Jahre Zuordnung von Samenspendern und Kindern / Stellungnahme zur heutigen Entscheidung des OLG Hamm im Prozess um Herausgabe der Spenderidentität

fit und munter

Notarmodell der Erlanger Samenbank sichert 100 Jahre Zuordnung von Samenspendern und Kindern / Stellungnahme zur heutigen Entscheidung des OLG Hamm im Prozess um Herausgabe der Spenderidentität


Damit die Zuordnung von Spendern und deren
Kindern lebenslang gewährleistet bleibt, hat der ärztliche Leiter der
Erlanger Samenbank, Dr. med. Andreas Hammel, 2003 zusammen mit dem
Erlanger Notar Dr. Alexander Martini ein innovatives, einzigartiges
Dokumentationssystem entwickelt, welches das Wissen um die Abstammung
jedes Spenderkindes auf 100 Jahre sichert.

Das Erlanger Notarmodell ist das derzeit einzige
Dokumentationsmodell zur Spendersamenbehandlung in Deutschland,
welches sowohl von der Bayerischen Landesärztekammer als auch der
Bundesärztekammer anerkannt ist und hat somit Vorbildcharakter.

Gerade im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm im Prozess
stellt die Erlanger Samenbank fest: Transparenz und Sicherheit für
alle Beteiligten haben hier stets die höchste Priorität. "Von Anfang
an war es unser Ziel, die Rechte von Wunscheltern und Spenderkindern,
aber auch der Spender selbst in gleichem Maße zu achten und zu
gewährleisten", so der ärztliche Leister Dr. Andreas Hammel.

Transparenz in allen Fragen der Dokumentation, Vertragsgestaltung
und Aufklärung gehören zum Selbstverständnis der Erlanger Samenbank -
neben unverändert höchsten Ansprüchen an die Samenqualität.

So wurden von Beginn an alle Spender intensiv darüber aufgeklärt,
dass ihnen keine Anonymität zugesichert werden kann. Alle Spender der
Erlanger Samenbank handeln im vollen Bewusstsein dessen und sind
bereit, sich zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Kind, spätestens
ab dessen Erreichen des 18. Lebensjahrs, zu treffen, sollte das Kind
diesen Wunsch äußern. Die meisten Spender sehen dies nicht als
lästige Pflicht, sondern als Selbstverständlichkeit.

Auf Seiten des Gesetzgebers bleibt umso mehr zu tun, um der
Samenspende in Deutschland einen für alle Beteiligten sicheren Rahmen
zu geben:

1. Wir fordern, dass die Dokumentation der Spenderdaten in eine
staatlich finanzierte Einrichtung übertragen wird (z.B. ähnlich dem
deutschen Krebsregister).

2. Wir fordern, dass der Gesetzgeber regelt, in welcher Form
Spenderkinder das Auskunftsrecht über ihre genetische Herkunft
wahrnehmen können.

3. Wir fordern, dass Samenspender gesetzlich vor
Unterhaltsforderungen von Müttern oder Spenderkindern geschützt
werden.

4. Wir fordern, dass lesbische Paare in eingetragener
Lebensgemeinschaft bei der Spendersamenbehandlung
verschiedengeschlechtlichen Paaren rechtlich gleichgestellt werden,
da wissenschaftlich bewiesen ist, dass Kinder in
gleichgeschlechtlichen Beziehungen ebenso glücklich aufwachsen.



Pressekontakt:
Dr. med. Andreas Hammel
Frauenarzt
Gynäkologische Endokrinologie & Reproduktionsmedizin
Ärztlicher Leiter der Erlanger Samenbank

Erlanger Samenbank der ivf-Gesellschaft zur Förderung der
Reproduktionsmedizin mbH
Nägelsbachstraße 12
91052 Erlangen
Telefon 09131/89 84 11
Fax 09131/89 84 12
E-Mail: info@erlanger-samenbank.de
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