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Arbeitsunfall und Versicherung

Arbeitgeber müssen für eine Unfallversicherung sorgen
Egal, ob Sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, ob Sie fest angestellt sind oder nicht: der Arbeitgeber muss für eine Unfallversicherung sorgen, auch wenn es sich um einen Minijob in einem Privathaushalt handelt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Arbeitgeber die Anmeldung vorschriftsmäßig vorgenommen hat. Der Schutz gilt für die Arbeitszeit, aber auch für den Weg hin und zurück zum Arbeitsplatz.

Sollte ein Arbeitsunfall tatsächlich ernste Folgen haben und ärztliche Behandlung oder womöglich einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen werden die Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Allerdings ist es ein Arzt, der vorab entscheiden muss, ob die Unfallversicherung tatsächlich zuständig ist. Sonst ist es die Krankenversicherung, die für die Arztkosten aufkommen muss.

Will man aber wirklich sicher gehen, dass alle Kosten ersetzt werden, um so bald wie möglich wieder gesund und arbeitsfähig zu sein muss man so bald wie möglich einen Arbeitsunfall der Unfallversicherung melden, das ist Pflicht. Dazu muss ein so genannter Durchgangsarzt aufgesucht werden, der feststellt, was an Behandlung nötig ist und von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird.

Außerdem muss eine Unfallanzeige ausgefüllt werden, die der gesetzlichen Unfallversicherungskasse vorgelegt wird. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen außer den Behandlungskosten auch Reha Kosten und wenn nötig auch eine Berufsunfähigkeitsrente.

Allerdings sind die Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard fortsetzen zu können. Besonders, wenn es sich um eine lange oder womöglich ständige Arbeitsunfähigkeit handelt kann das für den Versicherten und seine Familie zu großen finanziellen Problemen werden.

Deshalb ist es ratsam, zusätzlich zum gesetzlichen Versicherungsschutz noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie eine private Unfallversicherung abzuschließen. Hier kann man maßgeschneiderten Versicherungsschutz erhalten, der garantiert, dass im Ernstfall für die bestmögliche Behandlung gesorgt ist und dass, sollte man zeitweise oder womöglich für immer nicht arbeiten können, kein finanzieller Engpass entsteht.

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