Für die Missionsärztliche Klinik steht außer Zweifel, dass grundsätzlich allen Menschen ärztliche Hilfe zuteil wird. Das gilt natürlich auch für Jugendliche, die aufgrund einer Alkoholvergiftung in der Notaufnahme behandelt werden müssen.
Den Vorschlag von CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, die Eltern dieser Jugendlichen an den Krankenhauskosten zu beteiligen, da diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, teilt die Klinik nicht. Ob das Problem des sogenannten „Komasaufens“ mit dieser Maßnahme gemindert werden kann, ist stark zu bezweifeln.
Werden betrunkene Jugendliche in die Notaufnahme der Missio Kinderklinik eingeliefert, beziehen die behandelten Ärzte und das Pflegepersonal die Eltern der Jugendlichen mit ein. Die Eltern werden über die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum aufgeklärt.
Die Missionsärztliche Klinik kooperiert hier bereits mit dem Projekt HaLT (Hart am Limit trinken), das Workshops und Gruppen zum Thema Suchtprävention anbietet. Üblicherweise bleiben die Jugendlichen zwei Nächte im Krankenhaus und werden dort bereits zu einem Gespräch mit dem Projekt eingeladen.
Dem Phänomen „Komasaufen“ ist generell nur über verstärkte Präventionsarbeit und Beratung in Schulen, Betrieben und familiären Umfeld beizukommen. Ein „Bußgeld“ in Form einer Kostenbeteiligung erscheint uns in diesem Kontext kontraproduktiv.