fit und munter - Kleine Lebensretter - Rauchwarnmelder schützen Sie und Ihre Familie (AUDIO)

fit und munter

Kleine Lebensretter - Rauchwarnmelder schützen Sie und Ihre Familie (AUDIO)



Anmoderationsvorschlag:

Jeden Monat kommen 30 bis 40 Menschen durch Wohnungsbrände ums
Leben. Nachts ist die Gefahr am größten, weil dann auch der
menschliche Geruchssinn schläft und unsere Nase die hochgiftigen
Rauchgase, die bei einem Brand entstehen, zu spät riecht. Schon drei
bis fünf Atemzüge im Schlaf davon reichen aber, um bewusstlos zu
werden und zu ersticken. Uwe Hohmeyer berichtet.

Sprecher: 95 Prozent der Brandopfer sterben nicht durch
Verbrennungen, sondern durch das Einatmen der hochgiftigen Rauchgase.
Je eher man die riecht, desto mehr Zeit hat man zu flüchten. Und weil
Rauchwarnmelder bei einem Feuer sofort Alarm schlagen, sind sie auch
inzwischen in den meisten Bundesländern Pflicht.

O-Ton 1 (Kathrin Jarosch, 0:28 Min.): "Generell gilt, dass, wenn
neu oder umgebaut wird, Rauchwarnmelder installiert werden müssen.
Und bei älteren Gebäuden gibt es Übergangsfristen. Die Verantwortung
für diesen Einbau hat in der Regel der Bauherr beziehungsweise der
Vermieter des Hauses oder der Wohnung. Das heißt, er muss auch dafür
sorgen, dass die Rauchwarnmelder betriebsfähig sind, sprich:
Batterieüberprüfung. ABER: Der Vermieter kann auch per
Zusatzvereinbarung festlegen, dass die Zuständigkeit beim Mieter
liegt."

Sprecher: Sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherer und erklärt, in welchen Räumen sie installiert werden
müssen.

O-Ton 2 (Kathrin Jarosch, 0:22 Min.): "Das schreibt die Bauordnung
des jeweiligen Bundeslandes fest. Die Rauchwarnmelder müssen generell
in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren, die als
Rettungswege dienen, eingebaut werden. Brandschutzexperten empfehlen
für den Einbau immer die Zimmerdecke, idealerweise in der Raummitte
oder mindestens so 50 Zentimeter von den Wänden entfernt, da der
Rauch ja nach oben steigt."

Sprecher: Niemand ist aber dazu verpflichtet, den Einbau seiner
Versicherung zu melden.

O-Ton 3 (Kathrin Jarosch, 0:06 Min.): "Nein, in keinem Fall. Der
Versicherer fordert weder ein Einbauzertifikat noch einen Kaufbeleg
oder sonst irgendetwas."

Sprecher: Und Sie riskieren auch nicht Ihren Versicherungsschutz,
wenn Sie keine Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung haben.

O-Ton 4 (Kathrin Jarosch, 0:24 Min.): "Die Rauchwarnmelder sind in
erster Linie da, Leben zu retten. Das heißt, der Schutz vor
Sachschäden ist an dieser Stelle zweitrangig. Der fehlende
Rauchwarnmelder müsste für den Brand ursächlich sein, damit es
irgendeinen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat. Einen solchen
Zusammenhang kann man aber in der Regel überhaupt nicht herstellen."

Sprecher: Wer sich vor Feuer sicher schützen will, sollte aber
trotzdem immer einen Rauchwarnmelder installieren.

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Infos dazu finden Sie auch im Internet unter
www.rauchmelder-lebensretter.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Kathrin Jarosch

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/ 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin

Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5180
E-Mail: k.jarosch@gdv.de
www.gdv.de
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