Dr. med. Lorenz Schweyer (FA für Nervenheilkunde, FA für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie), Dr. med. Christoph von Winterfeldt (FA für Psychiatrie und Psychotherapie, Notfallmedizin) und Dr. med. Ralf Wagner (FA für Orthopädie, Chirotherapie) sind ausgewiesene Medizinische Sachverständige der Universität Köln (cpu) und der Ärztekammer Nordrhein.
Die Spezialisten haben sich zum Ziel gesetzt bei der gutachtlichen Beurteilung die jeweilige und aktuelle Rechtsgrundlage korrekt einzubringen. Im Ergebnis stehen klar verständliche medizinische Sachverhalte, die eine möglicherweise nachfolgende notwendige juristische Entscheidung helfen zu erleichtern.
Neu ist, dass sich hier medizinischer Sachverhalt absolut unabhängig und neutral darstellt. Dies ist besonders wichtig für Anspruchsteller und Versicherte, aber auch für Sachbearbeiter von Versicherungen, Rechtsanwälte und Richter.
Moersdorf Consulting als Unternehmensberatung für Praxen und Kliniken führt das Interview mit Dr. Wagner, Gutachter des Instituts in Frankfurt.
Moersdorf Consulting:
Herr Dr. Wagner, für den medizinischen Laien ist es mangels Fachkenntnis oft schwierig gesundheitliche Verhältnisse objektiv zu betrachten und die Wertigkeit einer diagnostischen Feststellung zu verstehen. Wie genau gehen Sie vor?
Dr. Ralf Wagner:
Zunächst ist es wichtig die Aktenlage vollständig zu betrachten und die relevanten Befunde herauszufinden. Auf der Basis dieser Information wird dann in den jeweiligen Fachgebieten eine vollständige Anamnese, Erörterung der Beschwerden, Krankheitsgeschichte, Risikofaktoren, Sozialanamnese, Beruflicher Werdegang und Profil des Arbeitsplatzes erstellt. Danach erfolgt die körperliche Untersuchung aller zu begutachtenden Organsysteme, apparative Diagnostik, Blutentnahme, Vermessung der Bewegungsumfänge, Ableitung der Nerven und Reflexüberprüfung.
Basierend auf der Aktenlage, den objektiven Untersuchungsergebnissen und der geklagten Beschwerden muss dann auf den jeweiligen Fachgebieten eine Aussage zu den unterschiedlichsten Fragestellungen getroffen werden. So bestimmt auf orthopädischem Fachgebiet z. B. eine Bewegungseinschränkung, Arthrose oder Schmerzen das Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung. Die Hauptaufgabe des medizinischen Sachverständigen liegt dann darin, die Funktionsstörungen bzw. Beeinträchtigungen in den jeweiligen Rechtsgebieten zu bewerten und die bereits vorhandenen Vorgutachten mit in die Beurteilung einzubeziehen.
Moersdorf Consulting:
Herr Dr. Wagner, wer konkret kann von Ihrer Arbeit profitieren, also wer kann Gutachten in Auftrag geben? Und wie kann der interessierte Laie Kontakt mit Ihnen aufnehmen?
Dr. Ralf Wagner:
Prinzipiell kann das natürlich jeder, der für eine Versicherung oder einen Rechtsstreit ein Gutachten benötigt. Dazu kommen private Unfallversicherungen, Berufunfähigkeitsversicherungen, Sozialgerichte, gesetzliche Unfallversicherungen, Rechtsanwälte, Rentenversicherungen, die eine medizinische Erkrankung eines Versicherten bzw. Klägers gutachtlich bewerten lassen wollen.
Interessant ist in unserem Gutachteninstitut vor allem die Verbindung der Fachrichtungen Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie und Neuropsychologie an mittlerweile vier großen Standorten. Die Gutachter sind mobil, können unterschiedliche Standorte bedienen und verfügen über eine Zusatzqualifikation als medizinischer Sachverständige –cpu-.
In der Kombination können vor allem schwierige Fragestellungen wie die Bewertung von Wirbelsäulenerkrankungen mit neurologischer Beeinträchtigung, psychosomatische Erkrankungen aber auch Aggravations- bzw. Simulationsbeurteilungen durchgeführt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit durch neuropsychologische Testverfahren auch schwierige Fragestellungen auf dem psychiatrischen Fachgebiet objektiv einzuschätzen. Dabei ist ein kurzer Dienstweg ein entscheidender Vorteil um effektiv und zeitnah Gutachten zu erstellen.
Eine Kontaktaufnahme kann sowohl telefonisch, schriftlich als auch per Internet erfolgen.
Moersdorf Consulting:
Warum ist es so wichtig, dass Ihre Ergebnisse überprüfbar sind?
Dr. Ralf Wagner:
Die Ergebnisse sollten objektivierbar, überprüfbar und vor allem nachvollziehbar sein. Dies ist wichtig, da bei Nachuntersuchungen, erneuten Begutachtungen oder vor Gericht ein Vergleich gezogen werden kann.
Moersdorf Consulting:
Wie garantieren Sie Ihre Unabhängigkeit?
Dr. Ralf Wagner:
Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch haftet ein medizinischer Sachverständiger für seine Gutachten und sollte diese auch mit bestem Wissen und Gewissen erstellen. Die Garantie der Unabhängigkeit ist dafür zwingend erforderlich und die oberste Maxime.