Magazin Reader's Digest gibt Tipps, was man vor
und nach Eingriffen im Krankenhaus beachten sollte
Wer sich im Krankenhaus einer Operation unterziehen muss, hat
keine andere Wahl, als den behandelnden Ärzten zu vertrauen. Der
Zeit- und Kostendruck, der auf den Medizinern im Operationssaal
lastet, wird aber immer größer. Das Magazin Reader's Digest widmet
sich in seiner März-Ausgabe unter dem Motto "21 Geheimnisse aus dem
OP" dieser Thematik und gibt Ratschläge, was man als Patient vor
einem Eingriff unbedingt beachten sollte und welche Rechte man danach
hat.
So raten sogar Mediziner, für eine Operation nicht gleich den
erstbesten Arzt zu nehmen. "Ärzterankings in Zeitschriften und im
Internet haben ihre Berechtigung. Aber erste Anlaufstelle, um den
richtigen Chirurgen zu finden, bleibt Ihr Haus- oder Facharzt", rät
zum Beispiel Dr. Jörg Ansorg, Geschäftsführer des Berufsverbandes der
deutschen Chirurgen. Es sei durchaus richtig und üblich, so Ansorg,
sich vor einer großen Operation die Meinung eines anderen Arztes
einzuholen. "Jeder Kassenpatient hat das Recht dazu. Das hat nichts
mit Misstrauen zu tun, sondern damit, dass mit der Größe des
Eingriffs das Risiko steigt." Ein weiterer Ratschlag der Fachleute:
Wer kann, sollte seinen Operationstermin auf den Wochenanfang legen
lassen. Die einfache Begründung: Der Arzt kann in den folgenden Tagen
den Genesungsprozess des Patienten selbst begleiten; bei der
Operation kurz vor dem Wochenende ist dies eher selten möglich, da
der Arzt dann möglicherweise freie Tage hat. Zugleich raten Experten,
vor einer planbaren Operation eine Eigenblutspende vorzunehmen. Damit
kann der Patient das Restrisiko ausschließen, dass er sich - sollte
er bei oder nach der Operation plötzlich Blut benötigen - durch
Spenderblut mit HIV oder Hepatitis B und C ansteckt.
Überhaupt gilt es als ratsam, mit dem Haus- oder Facharzt zu
klären, ob der Eingriff überhaupt notwendig ist oder es nicht
möglicherweise Alternativen zur Operation gibt. "Wenn die Betten im
Krankenhaus gefüllt werden müssen und der leistungsorientierte
Vertrag des Oberarztes und Chefarztes über Ihr Einkommen entscheidet,
dann kommt es wohl in Einzelfällen vor, dass ein Bett in einer
chirurgischen Klinik mit einem Patienten belegt wird, der unter
Umständen diesen Eingriff nicht unbedingt benötigt", räumt Prof. Dr.
Markus W. Büchler ein, der 2012 Präsident der Deutschen Gesellschaft
für Chirurgie war. Wer sich einer Operation unterziehen will oder
muss, hat im Übrigen danach das Recht zu erfahren, wie der Eingriff
gelaufen ist. Die entsprechenden Informationen stehen im so genannten
OP-Bericht. Möglicherweise lauern dort aber unliebsame
Überraschungen. Wie das Magazin Reader's Digest in der neuen Ausgabe
unter Berufung auf eine Statistik des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung berichtet, beschwerten sich im Jahr 2011
insgesamt 2343 Chirurgiepatienten bei ihrer Krankenversicherung über
einen Behandlungsfehler. In 29 Prozent der Fälle erwiesen sich die
Vorwürfe als berechtigt.
Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die März-Ausgabe von Reader's Digest
Deutschland ist ab Montag, 25. Februar, an zentralen Kiosken
erhältlich.
Artikel aus der März-Ausgabe zum Download:
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