Hilfe war überfällig. Das geplante Gesetz, das den
Zinswucher der Krankenkassen stoppen soll, ist eine Art Notbremse.
Für hunderttausende Versicherte kommt sie leider bereits zu spät. Von
Krankenkassen als angeblich einzig mögliches Druckmittel gegen
säumige Zahler verteidigt, haben bis zu 60 Prozent Zinsen pro Jahr
diese in die Schuldenfalle getrieben. Verbraucherschützer quittierten
die Praxis schon lange mit Entsetzen und ungläubigem
Kopfschütteln:Schuldner, die ihren Beitrag nicht aufbringen können,
so zum Zahlen bewegen zu wollen - das ist, als versuche man, einem
nackten Mann in die Tasche zu greifen. Das Verbot solcher Praktiken
ist allemal lobenswert. Das Grundproblem wird das geplante Gesetz
allerdings nur bedingt lösen, denn das liegt tiefer. Die 2007
eingeführte Krankenversicherungspflicht ist zunächst einmal eine
lobenswerte Errungenschaft. Trotzdem hat gerade sie
Kleinstselbstständige und Existenzgründer zuhauf in die Schuldenfalle
getrieben. Denn die Beiträge sind auch ohne Zinsen oft so hoch, dass
sie bei dem Einkommen dieser Klientel schlicht nicht leistbar sind.
Selbst wer fast nichts hat, muss in der gesetzlichen Versicherung
monatlich immer noch 130 Euro berappen, im Normalfall werden
mindestens 300 Euro fällig. Jene, die den Weg in die private
Krankenversicherung wählten und sich von anfänglichen Billigtarifen
blenden ließen, ergeht es auch nicht besser. Und so werden sich bei
viel zu vielen die Beitragsschulden weiterhin zu einem
unüberschaubaren Berg auftürmen, auch wenn die Zinsen künftig auf ein
Prozent pro Monat beschränkt sein sollen. Man darf gespannt sein, wie
der Notlagentarif der Privaten aussehen wird. Dass die hohen Beiträge
der gesetzlichen Kassen sinken, ist nicht in Sicht. So lange sich
aber hier an der Beitragsbemessung nichts ändert, bleibt das Problem
ungelöst.
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Florian Giezewski
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