Der Wechsel von einem wirkstoffgleichen
Arzneimittel zum anderen kann für bestimmte Patienten gefährlich
werden und den Behandlungserfolg zunichtemachen. Darauf haben die
Deutsche Schmerzliga und die Deutsche Epilepsievereinigung heute (5.)
in Berlin hingewiesen. 500.000 Epilepsie-Patienten und 600.000
Menschen mit schwersten chronischen Schmerzen seien betroffen. Der
GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) hätten es
in der Hand, diesen Patienten schwerwiegende Therapierückschläge zu
ersparen.
Die Patientenorganisationen appellierten an beide Organisationen,
sich in den laufenden Verhandlungen des Rahmenvertrages zur
Arzneimittelversorgung auf generelle Ausnahmen von der
Austauschpflicht zu einigen und damit ihrer Verantwortung für die
Patientensicherheit gerecht zu werden. Die Möglichkeit dazu habe der
Gesetzgeber bereits im Oktober 2012 mit der 16. Novelle des
Arzneimittelgesetzes geschaffen, betonte der Präsident der Deutschen
Schmerzliga, Dr. Michael Überall. Geschehen sei bisher jedoch nichts.
Der Pharmazeut Professor Dr. Henning Blume begründet, warum bei
kritischen Indikationen, wie Epilepsie und chronischem Schmerz,
selbst der Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel problematisch
ist. Die Einstellung eines Patienten sei äußerst langwierig und
schwierig. Schon geringste Schwankungen des Medikamentenspiegels
stellten den Therapieerfolg in Frage.
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft habe mit der Leitlinie
"Gute Substitutionspraxis" zwar Handreichungen für die Ärzte zu
Aut-idem und für Apotheker zu "Pharmazeutische Bedenken" erarbeitet.
Da von den anfallskranken Menschen und Schmerzpatienten aber nicht
nur einzelne Patienten betroffen sind sondern alle, sei es sinnvoll,
kritische Indikationen von der grundsätzlichen Verpflichtung zur
generischen Substitution auszuschließen, betonte Blume. In einigen
Ländern sei dies längst gängige Praxis.
Die Schmerzliga fordert entsprechende Regelungen schon lange. Sie
hatte sich eigens in einer Petition an den Bundestag für die
Herausnahme von opioid-haltigen Schmerzmedikamenten eingesetzt. Trotz
einstimmiger Unterstützung des Petitionsausschusses sei der
Gesetzgeber hinter den Erwartungen der Liga zurückgeblieben, beklagte
ihr Präsident Dr. Michael Überall. Der Gesetzgeber habe nur eine
Kann-Vorschrift ins Gesetz eingefügt und den Schwarzen Peter, nämlich
die Definition der Ausnahmen, an Krankenkassen und Apotheker
weitergereicht.
Der Vorsitzende der Deutschen Epilepsievereinigung, Norbert van
Kampen, forderte Krankenkassen und Apotheker auf, nun eine einfache
und rechtlich eindeutige Regelung zu schaffen, um Ärzten und
Apothekern die Furcht vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen
zu nehmen. "Nur dadurch kann eine unsinnige und letztlich Kosten
erhöhende Substitution verhindert werden. Damit wäre wirklich allen
Beteiligten geholfen."
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