fit und munter - Ambulanter Pflegedienst übernimmt verpflichtenden Beratungseinsatz

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Ambulanter Pflegedienst übernimmt verpflichtenden Beratungseinsatz

Pflegt man seine Angehörigen selbst und nimmt Pflegegeld in Anspruch, dann ist man von der zuständigen Pflegekasse aufgefordert regelmäßige Beratungseinsätze wahrzunehmen. Sogenannte Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI dienen der Qualitätssicherung und sind verpflichtend. Die Beratung findet in der eigenen Häuslichkeit statt und kann durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Die Beratung dient der Entlastung der pflegenden Familienangehörigen oder sonstiger Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege. Über den Beratungseinsatz informiert der ambulante Pflegedienst Elia aus Pforzheim.
Beratungseinsatz – zur Sicherung der Qualität

Eine ambulante Pflegeeinrichtung übernimmt den Beratungseinsatz kostenfrei und gibt die Bescheinigung hierüber an die Pflegekasse weiter. Dabei finden die Beratungseinsätze je nach Pflegestufe statt. Erhält man die Pflegestufe I und II, erfolgt die beratende Tätigkeit mindestens 1 x halbjährlich, bei der Pflegestufe III mindestens 1 x vierteljährlich. Dabei dient der Beratungseinsatz unter anderem der Aufklärung von folgenden Fragen:

- Es wird überprüft, ob die Pflege in ausreichendem Maße sichergestellt ist oder ob eine andere Einstufung nötig ist.
- Es wird festgestellt, ob weitere Pflegeleistungen oder Hilfsmittel benötigt werden.
- Weiterhin wird hinterfragt, ob eventuell Wohnraumanpassungen notwendig sind.
- Pflegetechniken werden vermittelt und mögliche Probleme bei der Pflege werden angesprochen.
- Es wird über Möglichkeiten beraten, die Pflegeperson zu entlasten.

Für ausführliche Informationen steht der ambulante Pflegedienst Elia aus Pforzheim jederzeit gerne zur Verfügung.


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