(NL/4907888173) Deutschlands soziales Netz ist ein wirkungsvolles Instrument zum Schutz vor extremer Armut, wie sie in vielen anderen Ländern an der Tagesordnung ist. Über mehrere Leistungsträger wird die stufenweise Abfederung derer gesichert, die aus irgendeinem Grund Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter - aus dem Erwerbsleben herausfallen. Das Prinzip beruht auf Solidarität: Wer kann, der zahlt Beiträge, wer nicht, der bezieht Leistungen.
Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Teilnahme an diesem solidarischen Prozess. Allerdings gilt diese nur für Arbeitnehmer in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Selbstständig Tätige müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen sind dann allerdings auch nicht zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt.
Bei bestimmten Personenkreisen ist die Frage nach dem Sozialversicherungsstatus jedoch nicht so leicht zu beantworten. Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs beispielsweise sind zwar arbeitsvertraglich fest gebunden, aber auch direkten Anteil am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Ähnlich kompliziert ist die Lage für mitarbeitende Familienmitglieder. Das Problem ist: Die Zahlung von Sozialabgaben berechtigt noch längst nicht zum späteren Bezug von Leistungen. Diese werden nur gezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Beitragszahlungen tatsächlich eine Pflicht bestand.
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Klärung. Sie führt ein so genanntes Statusfeststellungsverfahren durch. Nach sorgfältiger Abwägung aller für den konkreten Einzelfall relevanten Fakten fällt sie die Entscheidung, ob eine abhängige oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Der Bescheid der Clearingstelle ist für alle beteiligten Leistungsträger rechtlich bindend. Die Clearingstelle hat ihren Sitz in Berlin und bearbeitet deutschlandweit pro Jahr etwa 15.000 Anfragen zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht. Weitere Fachinformationen erhalten Sie unter: http://www.clearingstelle.de/index.html