Wenn „Käse“ als Zutat auf der Verpackung angegeben wird, muss dieser auch aus 100 % Milch hergestellt sein
Zum gestrigen Bericht in „Frontal 21“ über den zunehmenden Einsatz von Käseersatzstoffen in der Lebensmittelherstellung, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Bei der Herstellung von Lebensmitteln setzen die Lebensmittelindustrie, aber auch Pizzabäcker, Bäckereien und Gastwirte laut dem gestrigen "Frontal 21"-Bericht immer mehr sogenannten "Analog"-Käse ein. Das heißt, zum Überbacken einer Pizza wird statt echtem Käse aus Milchfett ein Gemisch aus Eiweißpulver, Wasser und Pflanzenöl verwendet, versehen mit Geschmacksverstärkern.
Als Grund für den Einsatz solcher Käseersatzstoffe wird eine Kostenersparnis von etwa 40 % genannt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren meist nicht, dass Käseersatzstoffe verwendet wurden, denn eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt in der Regel nicht. Dies verstößt gegen die geltende Gesetzeslage und ist eine dreiste Kundentäuschung. Wenn "Käse" als Zutat auf der Verpackung angegeben wird, muss dieser auch aus 100 % Milch hergestellt sein.
Neben den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden aber auch unsere Milchbauern getäuscht. Denn die Lebensmittelindustrie begründet reduzierte Preisgebote mit einem Rückgang der Nachfrage. Und gleichzeitig sorgt sie selbst mit dem zunehmenden Einsatz von Käseersatzstoffen dafür, dass immer weniger reine Kuhmilch in der Lebensmittelherstellung verarbeitet wird.
Gerade vor dem Hintergrund des aktuell dramatischen Verfalls der Milchauszahlungspreise haben Lebensmittelindustrie und Gastgewerbe auch eine moralische Verpflichtung, durch den Einsatz von echtem Käse einen Beitrag zur Stabilisierung der Nachfrage nach Milchprodukten zu leisten.
Die Unionsfraktion hat den aktuellen Fernsehbericht zum Anlass genommen, für die nächste Sitzung des Verbraucherschutzausschusses einen Bericht der Bundesregierung zum Umfang des Einsatzes von Kunstkäse in der Lebensmittelherstellung zu beantragen.
Gleichzeitig fordern wir die Bundesländer auf, intensive Lebensmittelkontrollen durchzuführen und überführte Unternehmen im Rahmen der durch das Verbraucherinformationsgesetz gegebenen Möglichkeiten auch öffentlich zu benennen.
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