Darmstadt, 14.03.2013. Der Anteil von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen in Deutschland wächst unaufhörlich- die Zahl der Pflegewilligen nimmt jedoch kontinuierlich ab. Dieser Diskrepanz arbeitet die Haushaltshilfenvermittlung Schmidt e.K. schon seit einigen Jahren durch die Vermittlung von polnischen Arbeitskräften entgegen.
Obwohl das Angebot polnischer Pflege- und Haushaltskräfte in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen ist, muss man als deutscher Auftraggeber vorsichtig sein. Nicht selten macht man sich mitschuldig, indem man eine Kraft beschäftigt, die scheinselbstständig ist oder schwarz in Deutschland arbeitet. Haftstrafen sowie hohe Geldbußen können neben Steuer- und Versicherungsnachzahlungen drohen; die Arbeitsagentur drückt dabei kein Auge zu. Ist eine polnische Arbeitskraft weder in Deutschland noch in Polen angemeldet und versichert, spricht man hierzulande von Schwarzarbeit. Verlässliche Zahlen existieren nicht, aber nach Schätzungen sollen 200.000 Menschen in Deutschland schwarz einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung nachgehen.
Entscheidet man sich jedoch für eine Agentur, die nach dem Entsenderprinzip arbeitet, beschäftigt man legal eine Hilfskraft aus dem Ausland.
Wie es die erfahrene Haushaltshilfenvermittlung Schmidt e.K. vormacht, werden polnische Arbeitskräfte nach Deutschland vermittelt. Angestellt und versichert sind die meist weiblichen Kräfte bei Kooperationspartnern in Polen. Auf diese Weise können die polnischen Beschäftigten nach der europäischen Freizügigkeitsregelung für Arbeitnehmer legal in Deutschland arbeiten. Die polnischen Haushaltshilfen sind dann bei der hilfsbedürftigen Person 24 Stunden vor Ort und wohnen dort. Angehörige können somit beruhigt sein und wieder ruhig schlafen.
Durch das Entsenderprinzip kümmert sich auch die Agentur um die bürokratische Abwicklung; statt Arbeitgeber sind die deutschen Angehörigen des Pflegebedürftigen dann nur noch Auftraggeber. Für eine umfassende Beratung kann man bei der Webseite http://www.hvs-24.com vorbei schauen.
Zudem kann man bei dieser legalen Methode auch bei der Pflegekasse den jeweiligen Zuschuss für die Pflegestufe sowie weitere staatliche Zuschüsse abrechnen und so Geld sparen. Bei den Pflegekassen gibt es hierfür eine kostenlose Beratung.