(NL/6005493050) Auslandsrentner Ägypten
Auch Auslandsrentner in Ägypten müssen sich mit dem Finanzamt Neubrandenburg RIA auseinandersetzen.
Das Finanzamt Neubrandenburg schickt Steuerbescheide an Auslandsrentner und Auslandsrentnerinnen nach Ägypten.
Der deutsche Steuerberater Steffen Reum engagiert sich schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Alterseinkünftegesetz und das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen bzw. EStG dar.
http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de/finanzamt-neubrandenburg-auslandsrentner-ägypten-welchen-regelungen-unterliegen-deutsche-auslandsren
Als deutsche Auslandsrentner werden Empfänger von verschiedenen Rentenzahlungen aus Deutschland bezeichnet, die im Ausland, hier in Ägypten, leben.
Das Finanzamt Neubrandenburg bearbeitet nahezu ausschließlich die Steuerangelegenheiten von Auslandsrentnern. Hier arbeiten ca. 332 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Hochtouren, um die Flut an Steuerbescheiden zu bewältigen.
Diese Steuerbescheide sind allerdings in vielen Fällen nicht wohlwollend. Rentner sollen tausende Euros ab dem Jahr 2005 zahlen. Oftmals kann hier geholfen werden !!!
Unter Einbeziehung von legalen steuerlichen Wahlrechten ist es möglich, den betroffenen Rentnern einen Großteil der Steuerschuld zu ersparen. Manchmal kann die Steuernachzahlung auf deutsche Rente sogar komplett vermieden werden.
Hierzu bedarf es aber professioneller Hilfe, da das deutsche Steuerrecht sehr vielfältig und kompliziert ist.
Zudem ist es ungemein wichtig, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird. Diese Frist beträgt einen Monat und beginnt ab dem Datum, an dem der Einkommensteuerbescheid zugegangen ist.
Nicht den Kopf in den Sand stecken. Fragen Sie uns als Experten, wenn auch Sie Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen haben.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :
- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe für Auslandsrentner weltweit
- Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung, Stundung
- Kindergeld für EU-Auslandsrentner
WIR HELFEN WELTWEIT !!!
Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:
http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/fallbeispiele.html
Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünfte/Renten von Auslandsrentnern leistet weltweite Soforthilfe !