Es gibt unzählige Dienstleister, die Zahnzusatzversicherungen mit einer großen Fülle von verschiedenen Tarifen anbieten. Patienten verlieren im Tarifdschungel oft den Überblick und erkennen nicht, ob eine zusätzliche Versicherung für sie nötig ist oder nicht. Doch worauf kommt es bei der Wahl des Anbieters tatsächlich an? Stiftung Warentest hat für Unentschlossene 147 Zusatzversicherungen getestet.
Das richtige Angebot für Zahnarzt Angstpatienten
Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen erscheint vielen Patienten leicht unübersichtlich, da sich die angebotenen Dienstleistungen in der Regel enorm unterscheiden. So versprechen einige Versicherer eine Zahnarzt Vollnarkose – vor allem für Zahnarzt Angstpatienten nützlich. Andere Leistungen sehen wiederum Kostenerstattungen für Implantate vor. Doch welcher Tarif der richtige ist, ist in den meisten Fällen nur schwer zu erkennen und muss in jedem Fall individuell entschieden werden.
Stiftung Warentest hat in der Zeitschrift „Finanztest“ 147 verschiedene Tarife analysiert und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile verglichen. Insgesamt schnitten 33 Tarife in dem Test mit der Note „sehr gut“ ab. Unter www.test.de/zahnversicherung können die Ergebnisse im Detail abgerufen werden.
Die Zahnärzte am CentrO beraten
Die Zahnärzte am CentrO wissen: eine Zahnzusatzversicherung ist generell für jeden sinnvoll - vor allem bei Patienten, die sich nicht mit dem „normalen Angebot“ zufrieden geben möchten. Doch eine Tarifwahl muss im Einzelfall und stets individuell entschieden werden. Ein Basisschutz zu einem geringen Beitragssatz ist aber für jeden Patienten eine Alternative, da Zahnbehandlungen ohne Versicherung oft exorbitante Summen erreichen. Daher berät Team der Zahnärzte am CentrO Patienten ausführlich und analysiert, ob eine Versicherung sinnvoll ist. Die Beratung der Zahnärzte hilft Patienten zudem zu erkennen, dass ein hoher Beitrag nicht gleichzeitig die besten Leistungen bedeutet. Doch dem neben dem Tarif an sich spielt auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine wichtige Rolle. So muss eine Versicherung abgeschlossen werden, bevor der Patient die Diagnose eines Zahnproblems erhält – nur dann greift der Versicherungsschutz im eingetretenen Akutfall.