Am 20. März 2013 passierte das
Präventionsgesetz den deutschen Bundestag. Damit könnte ein wichtiger
Schritt beim Thema Prävention und Gesundheitsförderung vollzogen
worden sein, um den seit 2004 gerungen wird. Gleichzeitig stehen
einzelne Punkte des Gesetzes weiter in der Kritik, z. B. durch den
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Vertreter der Opposition, wobei
letztere im Bundesrat aktuell die Mehrheit innehat und das
Präventionsgesetz noch kippen kann.
Welche Änderungen geplant sind
Prof. Dr. Bernhard Allmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss des
Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen
(DSSV), bringt es auf den Punkt: "Geplant sind unter anderem höhere
Ausgabenrichtwerte der GKV für Präventionsmaßnahmen bzw. die
Einführung von Mindestwerten. So könnte bei Präventionsmaßnahmen
gemäß §§ 20, 20a und 20b SGB V der Beitrag von 3,01 EUR je
Versichertem im Jahr 2013 auf 6,00 EUR je Versichertem im Jahr 2014
ansteigen." Laut Allmann sind auch Mindestwerte für Leistungen im
Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement von 2,00 EUR/je
Versichertem (2014) geplant. "Damit würde der Spielraum für
Präventionsmaßnahmen zum Beispiel im Bereich der betrieblichen
Gesundheitsförderung verbessert", so Allmann, Dozent der Deutschen
Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (www.dhfpg.de).
Offen sei jedoch unter anderem noch die Frage nach der konkreten
Finanzierung dieser Mehrausgaben, die nach aktuellem Stand durch die
Krankenkassen erfolgen soll.
Angedacht sind auch neue, zusätzliche Aufgaben für die Ärzte in
Deutschland, die ihre Patienten in Sachen Prävention mehr beraten und
anleiten sollen. So könnte der bisherige "Check-up-35" für
Versicherte ab 35 Jahren auf jüngere Zielgruppen ausgedehnt werden.
Unabhängig von der weiteren Entwicklung ist laut Prof. Allmann der
Umstand, "dass man die Eigenmotivation der Versicherten stärken
möchte, selbst und aktiv Verantwortung für ihre Gesundheit zu
übernehmen, als positiv zu bewerten."
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