Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetz über
den Beruf des Notfallsanitäters abschließend zugestimmt. "Wichtige
Forderungen der Feuerwehren wurden berücksichtigt, nämlich eine
bessere praktische Ausbildung und die Berücksichtigung der
Laufbahnausbildung für Beamte. Nun muss sich zeigen, ob das Gesetz
für die Feuerwehren praxistauglich ist", resümieren Jochen Stein,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
(AGBF Bund), und Ludwig Geiger, Vizepräsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV). DFV und AGBF hatten sich frühzeitig
gemeinsam in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Auszubildende können nun ab einem gewissen Ausbildungsstand an
Stelle von Rettungssanitätern eingesetzt und damit an die Übernahme
von Verantwortung herangeführt werden. "Hier hat das Mentoring
Vorrang vor dem Zuschauen, und das ist gut", erklärt Dr. Jörg
Schmidt, Leiter des Arbeitskreises Rettungsdienst der ABGF Bund.
Ausbilder aus der Praxis gleichberechtigt neben akademischen
Lehrkräften und die Vermeidung der Doppelausbildung durch die
Anrechnung von Inhalten wurden nicht in die Novellierung einbezogen,
kritisieren DFV und AGBF.
Beide Organisationen hatten das Gesetzgebungsverfahren frühzeitig
gemeinsam begleitet, damit die Feuerwehren weiterhin eine
leistungsfähige Säule des Rettungsdienstes bleiben. So hatte Dr.
Schmidt bei der Anhörung zur Gesetzesnovellierung im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages als Experte der
deutschen Feuerwehren die fachspezifischen Forderungen vorgebracht.
Umsetzung durch länderspezifische Regelungen
Sorge bereitet den Feuerwehren die bislang ungeklärte Finanzierung
der Ausbildung zum Notfallsanitäter: Das Gesetz sieht eine
Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre sowie die
Einführung eines Ausbildungsentgeltes vor. Die Finanzierung der
Rettungsdienstschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen muss daher
entsprechend erhöht werden. "Hier muss Klarheit geschaffen werden",
fordern Geiger und Stein.
AGBF und DFV werden die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
Der Arbeitskreis Rettungsdienst plant Umsetzungsempfehlungen für die
Feuerwehren.
Die Einführung des neuen Berufsbildes im Einsatz erfolgt durch
länderspezifische Regelungen, in denen unter anderem etwa die
fachliche Qualifikation der Besatzungen der verschiedenen
Rettungsmittel angeordnet wird. Das "Gesetz über den Beruf der
Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters" soll am 1. Januar 2014
in Kraft treten. Durch die Gültigkeit des Rettungsassistentengesetzes
bis zum 31. Dezember 2014 wird eine Übergangsfrist geschaffen.
Die Position von AGBF und DFV sowie weiteren Informationen zur
Thematik gibt es online unter
www.feuerwehrverband.de/novelle-berufsbild-rettd.html.
Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Silvia Darmstädter
Telefon: 030-28 88 48 823
Fax: 030-28 88 48 809
darmstaedter@dfv.org