fit und munter - Arzneimittel: Am 1. April starten die neuen TK-Rabattverträge

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Arzneimittel: Am 1. April starten die neuen TK-Rabattverträge


Am 1. April treten die neuen Rabattverträge der
Techniker Krankenkasse (TK) für 99 Nachahmer-Wirkstoffe
beziehungsweise -Wirkstoffkombinationen, sogenannte Generika, in
Kraft. Darunter befinden sich Medikamente unter anderem für die
Behandlung von Bluthochdruck, Diabetes oder Osteoporose. Die Laufzeit
der Verträge beträgt 24 Monate.

"Die Rabattverträge geben den Kassen die Möglichkeit, Kosten
einzusparen, ohne dass die Qualität der Versorgung leidet", erklärt
Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des TK-Vorstands.
"Allein bei der TK sparen wir auf diesem Wege insgesamt circa 200
Millionen Euro pro Jahr."

Bei der aktuellen Ausschreibungsrunde erhielten je Wirkstoff oder
Wirkstoffkombination bis zu drei Arzneimittel-Hersteller einen
Zuschlag. "Für die Patienten hat dies den Vorteil, dass der Arzt oder
der Apotheker zwischen mehr Präparaten auswählen kann", so Ballast.
"Insbesondere die Apotheker tragen durch ihre Beratung dazu bei, dass
das Verständnis bei den Patienten für das Thema Rabattverträge
wächst. Als TK unterstützen wir die Apotheker daher auch bei der
Umstellung durch die neuen Rabattverträge, indem wir im ersten Monat
- also im April - eine sogenannte Friedenspflicht vorsehen." In
dieser Zeit der "Friedenspflicht" wird die TK von Retaxierungen
absehen, auch wenn die Pharmazeuten kein Rabattvertrags-Arzneimittel
abgeben, obwohl sie dazu verpflichtet wären.

Insgesamt hat die TK für mehr als 200 generische Wirkstoffe
Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V geschlossen.

Weitere Informationen zu den Rabattverträgen der TK sind im
Internet unter www.tk.de/leistungserbringer oder über den Webcode
"209692" zu finden.



Pressekontakt:
TK-Pressestelle, Michael Schmitz
Tel.: 040-6909 1191, Fax 040-6909 2055,
E-Mail: Michael.Schmitz2@tk-online.de
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