(NL/6577245971) 2011 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit ihrem Windenergieerlass die Weichen für mehr Windkraft in NRW gestellt. Der Erlass soll helfen, das selbst gesteckte Ziel von 15 Prozent Strom aus Windkraft im Jahr 2020 zu erreichen. Derzeit werden etwa 3,7 Prozent der Energie in NRW von Windkraftanlagen erzeugt.
Abbau von Hürden soll Investoren anlocken
Der Erlass soll vor allem helfen, starre Vorschriften, überflüssige Regeln und bürokratischen Aufwand zu reduzieren, um es Investoren zu erleichtern, ihre Pläne umzusetzen. So können Windenergieanlagen vermehrt entlang von Autobahnen und Bahntrassen gebaut werden. Auch Waldflächen dürfen zukünftig für diesen Zweck genutzt werden, wobei weiterhin Naturschutzgebiete und ökologisch kritische Gebiete ausgeschlossen sind. Die sogenannten Kulturlandschaften werden dagegen nicht mehr generell von der Bebauung mit Windkraftanlagen ausgenommen. Im Einzelfall müssen die Kommunen entscheiden, denen durch den Erlass mehr Freiheit gewährt wird, über die Stadtwerke in erneuerbare Energien zu investieren. Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, Windkraftanlagen zu bauen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Abschaffung der pauschalen Höhenbeschränkung der Windenergieanlagen. Diese ist nach Meinung der Experten aufgrund neuer technischer Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß und verhindert unnötig den Bau neuer Anlagen. Durch die Aufhebung der Höhenbeschränkung ist der Einsatz von neuen Windkraftanlagen möglich, die im Vergleich zu alten Anlagen mit doppelter Leistung den dreifachen Ertrag liefern. Daher setzt die Landesregierung NRW auf das sogenannte Repowering, also den Austausch alter Anlagen durch neue. Langfristig soll es so möglich sein, mit weniger Standorten mehr Strom aus Windkraft zu gewinnen. Die kontinuierliche Instandhaltung und Reparaturen der Windkraftanlagen sollen dabei für eine hohe Effizienz der Anlagen sorgen.
Potenzial auch für Gemeinden und Bürger
Nicht nur Investoren können vom Abbau der Bürokratie und der Eröffnung neuer, potenziell interessanter Standorte profitieren. Experten zu Folge können vor allem ländliche Gemeinden aus der vermehrten Stromproduktion aus Windkraft ihren Vorteil ziehen, da sie mehr Gewerbesteuern einnehmen. Doch auch Bürgerinnen und Bürger können zu den Gewinnern zählen: Das Klimaschutzministerium von NRW unterstützt die sogenannten Bürgerwindanlagen, bei denen die Einwohner einer Gemeinde Anteile an den Windrädern erwerben und von Renditen profitieren können.
Bundesregierung könnte Pläne stören
Gegenwind für die ehrgeizigen Pläne der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit von der Bundesregierung. CDU und FDP fordern unter anderem eine Kürzung oder gar Abschaffung der Einspeisevergütung für ökologischen Strom. Preise sollen nicht mehr politisch festgelegt werden, sondern sich am Markt orientieren, anders könnten die Kosten weiter steigen und eine stabile Stromversorgung gefährden. Experten befürchten, dass diese Pläne Investoren trotz der verbesserten Bedingungen für Windkraft in NRW dauerhaft abschrecken könnten.