Pflanzen an der Grundstücksgrenze, die hinter einem Sichtschutz
wachsen, müssen den Nachbarn nicht besonders interessieren, denn er
bekommt von ihnen ja nichts mit. Sobald aber die Pflanzen zu groß
werden und hinter dem Sichtschutz hervor lugen, kann der Nachbar
einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung geltend machen. Im
konkreten Fall handelte es sich nach Information des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS um mehrere Eiben und Thujen, die den
blickdichten Zaun um mehr als 20 Zentimeter überragten. Auf diese
Weise warfen sie Schatten auf das Nachbargrundstück und ließen auch
ihre Nadeln auf das andere Grundstück fallen. Nach Einschaltung eines
Sachverständigen und als Ergebnis einer weiteren Beweisaufnahme stand
für das Gericht fest, dass die Pflanzen beschnitten werden müssen.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 173 C 19258/09)
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