fit und munter - Statement von Bundesärztekammer-Präsident Prof. Montgomery zur Initiative des Bundesgesundheitsministeriums zur Bekämpfung korruptiver Verhaltensweisen im Gesundheitswesen

fit und munter

Statement von Bundesärztekammer-Präsident Prof. Montgomery zur Initiative des Bundesgesundheitsministeriums zur Bekämpfung korruptiver Verhaltensweisen im Gesundheitswesen


Endlich auch Geldgeber der Korruption zur
Verantwortung ziehen

"Das jetzt vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Papier zur
Ahndung von Vorteilsnahme und -gewährung im Gesundheitswesen betrifft
alle an der Versorgung der Versicherten beteiligten Gruppen der
sogenannten Leistungserbringer. Das ist ein Schritt in die richtige
Richtung, denn mit einer ´Lex Specialis´ allein gegen Ärzte hätte man
alle anderen Beteiligten aus ihrer Verantwortung entlassen. Mit der
geplanten Neuregelung können nun endlich auch die Geldgeber der
Korruption zur Verantwortung gezogen werden. Ärgerlich ist
allerdings, dass nicht alle Player des Gesundheitswesens adressiert
werden, insbesondere die Krankenkassen. Denn ihr Fehlverhalten muss
dringend auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen
oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen.

Es bleibt dennoch zu hoffen, dass mit der Initiative des
Bundesgesundheitsministers mehr Rechtsklarheit geschaffen und den
Krankenkassen der Nährboden für ihre fortgesetzten
Diffamierungskampagnen gegen die Ärzte entzogen wird.

Bei Ärzten wird Korruption schon jetzt berufsrechtlich
sanktioniert und auch das Vertragsarztrecht verbietet solche
Vorteilsnahmen klar und eindeutig. Wir vertreten diese Sanktionen
ausdrücklich und wünschen uns sogar eine Verschärfung des
Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums. Die Ärzteschaft benötigt
mehr Ermittlungskompetenzen, um selbst gegen schwarze Schafe vorgehen
und relevante Dokumente und Beweise sicherstellen zu können.

Um Sanktionen verhängen zu können, sind die Ärztekammern aber auch
auf die Zuarbeit der Staatsanwaltschaften und der Gerichte
angewiesen, da eine Ärztekammer nur dann berufsrechtlich tätig werden
kann, wenn hinreichend bestimmte Sachverhalte zur berufsrechtlichen
Prüfung mitgeteilt oder öffentlich bekannt werden.

In den Fällen, in denen die Strafjustiz den Anordnungen der
Mitteilungen in Strafsachen nicht konsequent folgt, erfahren die
Kammern häufig erst durch Zufall oder Jahre nach Abschluss eines
Strafverfahrens über ein solches - wegen der Verjährungsfristen ist
dann die Prüfung des berufsrechtlichen Überhangs durch die
Ärztekammer bisher oft nicht mehr möglich."



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