Änderungen im Fahrerlaubnisrecht greifen
Mit den ersten Sonnenstrahlen holen viele Motorradfahrer ihre
Maschinen aus dem Winterschlaf und mischen sich wieder ins
Straßenbild. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf
hin, dass sich Autofahrer daran erst wieder gewöhnen müssen: Sie
müssen ihre Wahrnehmung wieder verstärkt auf die zweirädrigen
Verkehrsteilnehmer richten, die im Winter eher selten auf unseren
Straßen zu sehen waren. Vor allem beim Abbiegen und bei Wendemanövern
ist Vorsicht geboten, damit kein Zweiradfahrer übersehen wird.
Aber auch Motorradfahrer können etwas dafür tun, damit sie im
Straßenverkehr besser wahrgenommen werden. Schutzkleidung in hellen
Kontrastfarben verbessert ihre Sichtbarkeit für andere.
Von Januar bis November 2012 verunglückten nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes weniger motorisierte
Zweiradfahrer als im Vorjahreszeitraum. 27.618 verunglückte
Motorradfahrer und Mitfahrer bedeuten einen Rückgang von 2.578 (8,5
Prozent). Die Zahl der verunglückten Fahrer von Mofas und Mopeds lag
in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres bei 16.698. Hier kam
es zu einer Reduzierung um 996 (5,6 Prozent).
Die Zahl der tödlich verunglückten Motorradfahrer ist im genannten
Zeitraum sogar um 17,2 Prozent von 702 auf 581 gesunken. Dies hängt
jedoch nach Meinung des DVR auch mit dem langen Winter 2012 und der
damit kürzeren Zweiradsaison zusammen. Der Rückgang bei den Getöteten
zieht sich durch nahezu alle Altersklassen und umfasst auch die unter
18-Jährigen, die mit Leichtkrafträdern unterwegs waren. Lediglich bei
den Bikern ab 65 Jahren ist eine Zunahme der tödlich Verunglückten um
25,7 Prozent von 35 auf 44 zu verzeichnen. Einen Anstieg gab es auch
bei der Anzahl der getöteten Fahrer von Mofas und Mopeds von 68 auf
88 (29,4 Prozent).
Der DVR macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass in der
laufenden Saison auch die Änderungen im Fahrerlaubnisrecht greifen,
die seit dem 19. Januar 2013 gelten. Im Rahmen einer Harmonisierung
des EU-Rechts wurden die Zweiradklassen teilweise neu festgelegt: Für
Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm und 11 kW) gilt jetzt
eine gewichtsbezogene Leistungsbeschränkung auf 0,1 kW pro Kilogramm,
allerdings nur für diejenigen Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem
19. Januar erworben haben. Für neue wie für alte Inhaber der Klasse
A1, die noch keine 18 Jahre alt sind, entfällt die bisherige
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h.
Neu festgesetzt wurde auch die Leistungsgrenze für die Einsteiger
beim Stufenführerschein: Während Inhaber der alten Klasse A
(beschränkt) bisher nur Maschinen bis 25 kW fahren durften, können
jetzt mit der neuen Klasse A2 Motorräder bis 35 kW bewegt werden.
Hier gilt nun eine Leistungsbegrenzung von 0,2 kW pro kg Leergewicht.
Dafür erfordert der Aufstieg von der Klasse A2 in die unbegrenzte
Klasse A, der nach frühestens zwei Jahren möglich ist, den erneuten
Besuch einer Fahrschule sowie eine praktische Prüfung. Dies war bei
der alten Regelung nicht erforderlich. Inhaber der Klasse A
(beschränkt) erhalten auch weiterhin ohne erneute Prüfung nach zwei
Jahren die Berechtigung der Klasse A.
Der DVR wünscht allen Zweiradfahrern eine unfallfreie Saison und
gute Fahrt.
Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.
Pressekontakt:
Sven Rademacher
Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
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