Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur
Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung beschlossen. Dazu erklärt der
gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
"Jeder in Deutschland soll die notwendigen medizinischen
Leistungen erhalten. Niemand soll allein durch Krankheit in Not
geraten. Dazu haben wir im Jahr 2007 allen Personen ohne
Krankenversicherungsschutz, die in Deutschland leben, einen Zugang
zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eröffnet. Mit
dieser Pflicht zur Versicherung ist gleichzeitig verbunden, dass der
Ausschluss oder die Kündigung der Krankenversicherung bei
Nichtentrichtung der Beträge nicht mehr möglich ist.
Versicherungspflicht bedeutet auch Beitragspflicht. Aber nicht jeder
kann seine Beiträge zahlen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die
Betroffenen vor Überforderungen zu schützen und sie in die Lage zu
versetzen, ihrer Beitragspflicht nachzukommen. Ich begrüße
ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts.
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Senkung der Säumniszuschläge
für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung von
heute fünf Prozent auf einen Prozent des rückständigen Betrags für
jeden angefangenen Monat der Säumnis vor. Im Bereich der privaten
Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt. Für alle
Versicherten im Notlagentarif soll eine einheitliche Prämie
kalkuliert werden. Im Gespräch sind etwa 100 Euro pro Monat. Damit
würde das Ausmaß möglicher weiter anfallender Beitragsschulden
erheblich begrenzt. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung des
Vorhabens und auf zügige parlamentarische Beratungen, damit die
Betroffenen so schnell wie möglich von den Erleichterungen
profitieren."
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