Die Sulzer Mixpac AG ist auf dem Gebiet der statischen Mischer, Kartuschen und Austragsgeräte für den Dentalbereich weltweit tätig. In letzter Zeit wurden vermehrt im Wesentlichen identische Nachahmungen der statischen Mischer für Zwei-Komponenten-Kartuschen und Doppelspritzen entdeckt. Diese Nachahmungen anderer Hersteller unterliegen nicht den strengen Qualitätskontrollen der Sulzer Mixpac AG und daher auch nicht ihrer Gewährleistung. Im Interesse seiner Kunden wird das Unternehmen auch weiterhin konsequent gegen Nachahmungen vorgehen.
Bereits im Jahr 2010 hatte das Landgericht Köln mit Urteil vom 12. Oktober 2010 entschieden, dass die beanstandeten Mischer unlautere Nachahmungen des Produktsortiments der Sulzer Mixpac AG darstellen und zu einer vermeidbaren Täuschung über die betriebliche Herkunft führen (amtl. AZ 33 O 306/09). Mit Urteil vom 18. März 2011 wurde dies auch in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht Köln (amtl. AZ 6 U 189/10) bestätigt.
Während der IDS 2011 wurden daher gegen diverse Anbieter von Nachahmungen beim Landgericht Köln insgesamt zehn einstweilige Verfügungen wegen unlauteren Wettbewerbs erwirkt, durch die u.a. das Anbieten, Bewerben und Inverkehrbringen dieser nachgeahmten Mischerspitzen für den Dentalbereich untersagt wurde. Darüber hinaus wurden zwei weitere Klagen wegen wettbewerbswidriger Nachahmung der Mischer beim Landgericht Köln (amtl. AZ 84 O 32/12 und 31 O 160/11) eingereicht, die den Anbietern dieser Nachahmungen auf der IDS 2011 zugestellt wurden. In beiden Verfahren wurden Versäumnisurteile zu Gunsten von Sulzer Mixpac erlassen, die inzwischen rechtskräftig geworden sind.
Trotz dieser Maßnahmen wurden auch in den Jahren 2011/2012 wettbewerbswidrige Nachahmungen der Mischer entdeckt. Daher wurden auch auf der IDS 2013 gegen weitere Anbieter von Nachahmungen beim Landgericht Köln insgesamt zehn einstweilige Verfügungen wegen unlauteren Wettbewerbs erwirkt. Darüber hinaus wurde gegen einen Anbieter von modifizierten Mischern beim Landgericht Düsseldorf eine Klage wegen Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters 000872007-0005 (amtl. AZ 14c O 37/13) eingereicht, die auf der IDS 2013 zugestellt wurde.
Wir empfehlen Ihnen, weiterhin genau darauf zu achten, dass Sie tatsächlich die Original-Mischerspitzen von Sulzer Mixpac erhalten, da wir nur für Original-Mischerspitzen die gewohnte hohe MIXPAC - Qualität garantieren können.
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