Wann kommt das Pflegeheim in Frage?
Ein Pflegeheim ist dann eine sinnvolle Lösung (und eben oft die einzige), wenn ein Mensch sich nicht mehr selbst versorgen kann und wenn es auch nicht mehr reicht, dass der Pflegedienst ein paar Mal am Tag bei ihm zu Hause vorbeikommt, um notwendige Alltagsdinge zu erledigen (Körperhygiene, Essenszubereitung etc.). Um ins Pflegeheim überwiesen zu werden, muss ein ärztliches Gutachten vorliegen, dass besagt, der Betreffende ist dauerhaft nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen und selbständig zu leben.
Wie viel kostet ein Platz im Pflegeheim?
Angaben zu dieser Frage sind teilweise sehr unterschiedlich. Man muss unterscheiden, welche Pflegestufe derjenige hat, der neu ins Pflegeheim kommt, und wo das betreffende Pflegeheim liegt.
In der Regel geht man von 2000 bis 3.500 Euro monatlich aus, die man für einen Platz im Pflegeheim zahlen muss. Darin sind enthalten die Unterbringung, Verpflegung und ärztliche Versorgung bzw. medizinische Pflege. Je nach Pflegestufe gelten folgende Richtwerte:
- Pflegestufe 0: 2000 bis 2.500 Euro
- Pflegestufe I: ca. 2.500 Euro
- Pflegestufe II: ca. 3.000 Euro
- Pflegestufe III: ca. 3.500 Euro
Dann gibt es auch noch den sogenannten Härtefall, Pflegestufe IV, die noch darüber liegen kann.
Wo kosten Pflegeheime weniger?
Je nachdem in welchem Bundesland sich ein Pflegeheimplatz befindet, gibt es auch innerhalb der unterschiedlichen Bundesländer teurere und preiswertere Pflegeheime. Es ist schwierig, hier eine allgemeine Aussage zu treffen, aber man kann generell sagen, dass ein Pflegeheimplatz in den neuen Bundesländern preiswerter ist als in den alten Bundesländern. Die Differenz kann hier mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Allerdings macht ein Umzug allein aus Kostengründen nicht so recht Sinn, wenn damit alle sozialen Kontakte und Hausarzt etc. wegfallen.
Wer kommt für die Kosten auf?
In erster Linie muss natürlich der Betroffene selbst für die Kosten der Pflege aufkommen. Das bedeutet, dass erst einmal seine Rente zur Deckung der Kosten hinzugezogen wird. Wenn die nicht ausreicht und er dann Vermögen von über 10.000 Euro besitzt, so wird das Vermögen zur Deckung der Pflegeheimkosten hinzugezogen.
Zuzahlung seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt dann auf genehmigten Antrag hin einen monatlichen Zuschuss, der je nach Pflegestufe maximal wie folgt aussieht:
- Pflegestufe 0: keinen Zuschuss
- Pflegestufe I: 1.023 Euro
- Pflegestufe II: 1.279 Euro
- Pflegestufe III: 1.550 Euro
- Pflegestufe IV Härtefall: 1.918 Euro
Verpflichtung der Familienangehörigen zur Zahlung
Wenn all das nicht ausreicht, um die Kosten eines Platzes im Pflegeheim abzudecken, so übernimmt zwar zunächst das Sozialamt die restlichen Kosten, versucht aber dann, diese Kosten bei Verwandten in gerader Linie (Eltern oder in der Regel Kinder) einzutreiben.
Allerdings sollte man sich hier nicht sogleich in Schwarzmalerei von Pfändung etc. ergehen. Denn aus den Zahlen der Düsseldorfer Tabelle, die hier Richtlinien vorgibt, ist ersichtlich, dass es hier viel Spielraum gibt. Dennoch sollte man sich unter Umständen Gedanken über eine zusätzliche private Pflegeversicherung machen.