Recht des Kindes auf sein Nichtwissen wird wirksam geschützt
ndestag hat das Gendiagnostikgesetz mit dem Verbot vorgeburtlicher Tests auf spät manifestierende Krankheiten beschlossen. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften und Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Ingrid Fischbach MdB:
Ich bin froh, dass die Hartnäckigkeit der Union zu einer wichtigen Regelung geführt hat: mit dem Gendiagnostikgesetz ist ausdrücklich verboten, vor der Geburt zu untersuchen, ob ein Kind die Anlage für eine Krankheit trägt, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen wird. Mit diesem Verbot wird das Recht des Kindes auf sein Nichtwissen wirksam geschützt.
Wichtig ist zudem, dass vorgeburtliche Tests nur dann erlaubt sind, wenn sie medizinisch begründet sind. Das Gendiagnostikgesetz beugt einer Praxis der so genannten sex selection, einer Abtreibung auf Grund des Geschlechts, wirksam vor, indem das Geschlecht erst nach Ablauf von zwölf Wochen mitgeteilt werden darf.
Mit dem Gendiagnostikgesetz wird erstmals verbindlich geregelt, dass vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine umfassende Beratung der Schwangeren stattfindet ? sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Eine solche Regelung hilft werdenden Eltern, selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden zu können, welche pränatalen Untersuchungen sie vornehmen lassen möchten oder nicht. Umfassende Aufklärung und Beratung sind die wichtigsten Elemente für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Fortschritten der Pränatalmedizin.
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