Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, ob selbst
gewählt oder aufgezwungen: Lärm ist in unserer Gesellschaft
allgegenwärtig. In vielen Fällen erreicht dieser Lärm allerdings
nicht die gehörschädigende Lautstärke von 85 Dezibel dB(A) oder mehr.
Und doch kann er das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden
nachhaltig mindern. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) rät daher anlässlich des
internationalen Tags gegen den Lärm am 24. April 2013, ruhig auch
dann zum Gehörschutz zu greifen, wenn der Gehörschaden noch nicht
droht, wohl aber Stress und Leistungsminderung.
Nicht jedes Geräusch ist Lärm. Erst wenn uns Geräusche stören oder
belästigen oder wenn sie uns schaden, spricht man von Lärm. Die
gehörschädigende Wirkung von Lärm ist klar definiert: Sie beginnt ab
einem Lärmpegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält.
Am Arbeitsplatz müssen Beschäftigte dann Gehörschutz tragen und an
regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Neben einem Gehörschaden kann Lärm aber schon bei sehr niedrigen
Pegeln auch andere körperliche und psychische Folgen haben: Antrieb,
Stimmung und Motivation sinken. Die geistige Leistungsfähigkeit nimmt
ab. Herzschlag, Atmung, Muskelspannung und Blutdruck verändern sich.
Lärm, selbst in gehörunschädlicher Dosis, wird so zum negativen
Stressfaktor für viele Menschen.
"Auch wenn keine Gehörschädigung droht, kann Gehörschutz ein
echter Gewinn für mehr Lebensqualität sein", sagt Dr. Martin Liedtke,
Lärmexperte beim IFA. "Sofern es die Aufgabe zulässt, drehen Sie der
stressigen Umwelt einfach mal den Ton ab, schonen Körper und Geist
und sind außerdem deutlich leistungsfähiger." Das gelte vor allem für
Arbeitsplätze mit dauerhafter Lärmbelästigung unterhalb der
Schädigungsgrenze - zum Beispiel in Großraumbüros oder während der
Geschäftsreise im Großraumabteil.
Allerdings gibt es Grenzen. Liedtke: "Wo ich hören muss, um
gefährliche Situationen rechtzeitig zu erkennen, ist
Komfortgehörschutz tabu. Auch wenn es um Grundbedürfnisse geht, wenn
zum Beispiel Nachtschlaf auf Dauer nur mit Gehörschutz möglich ist,
ist das kein Fall für Komfortgehörschutz. Hier muss die Politik
handeln."
Als Komfort-Gehörschutz eignen sich alle herkömmlichen
Gehörschutzmittel. Für diesen Zweck besonders günstig und diskret
sind zum Beispiel Ohrstöpsel aus Schaumstoff, die inzwischen auch im
Supermarkt erhältlich sind. Weitere Informationen zum Thema Lärm und
Gehörschutz, inklusive einer kostenfreien Software zur Auswahl von
Gehörschutz gibt es auf den IFA-Internetseiten: www.dguv.de, Webcode
d4682.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Pressestelle
030-288763768
Stefan.Boltz@dguv.de
www.dguv.de