fit und munter - Hartz IV: Jobcenter und Sozialgericht verhindern Lebensrettung

fit und munter

Hartz IV: Jobcenter und Sozialgericht verhindern Lebensrettung

Das Leben und die Gesundheit sind das höchste Gut des Menschen. Man kommt schon ins Zweifeln, wenn man die große Zahl derjenigen sieht, die nicht krankenversichert sind. Auf der Suche nach den Ursachen dafür, kommt man an den Jobcentern nicht vorbei. Allerdings treibt die „Ausrottung der Sozialschmarotzer“ auch seltsame Blüten.
Um die Kosten für unsere Infrastruktur so gering wie möglich zu halten, haben wir auch an Jobcenter-Kunden vermietet. Die Mieteinnahmen sollten einerseits zur Anschaffung unserer Rettungsfahrzeuge dienen, andererseits hätten gemeinnützige und zusätzliche Jobs geschaffen werden können. Dabei wurde allerdings die Kreativität des Jobcenters und des zuständigen Sozialgerichts unterschätzt.

1. Über zwei Jahre hinweg wurden Leistungen (inkl. unserer Miete) vollständig gekürzt, weil die Erwerbsfähigkeit angeblich nicht geklärt werden konnte. Durch einen Zufall wurde bekannt, dass ein Gutachten des eigenen medizinischen Dienstes hausintern „untergegangen“ ist. Gezahlt wird trotzdem nicht.

2. Keine Leistungen (inkl. unserer Miete), weil angeblich keine Unterlagen eingesandt wurden. Ein E-Mail-Einschreiben (Erläuterung: Zustellung inkl. Inhalt ist nachgewiesen) ist irgendwie untergegangen. Obwohl die elektronische Kommunikation für deutsche Behörden durch die EU vorgeschrieben ist, bleibt der schwarze Peter beim Antragsteller. Mit Hilfe des SoVD wurden die Unterlagen ebenfalls übermittelt. Auch diese kommen angeblich nicht an. Keine Miete an die GGLW.

3. Wir haben für das Gericht bestätigt, dass im gleichen Haus noch ein Single-Haushalt mit einer einzelnen Studentin der Fachhochschule besteht. Das Gericht nahm an, dass die Studentin dem ihr Unbekannten die Wohnung finanziert. Die Finanzkraft von Studenten ist ja allgemein bekannt. Keine Mietzahlung an uns.

4. Ein chronisch Kranker kann -ärztlich attestiert- nicht persönlich beim Jobcenter erscheinen. Trotz eindeutiger Gesetze gerichtlich bestätigt: keine Leistungen => keine Miete.

Dank der Kreativität von Jobcenter und Sozialgericht sind also bis jetzt keine Rettungsfahrzeuge angeschafft worden. Die dafür eingeplanten Mieteinnahmen blieben aus. Wenn der nächste Todesfall im Watt aus dem Kreis der Arbeitslosen kommt, geht die Rechnung sogar doppelt auf. Im Fachjargon: sozialverträgliches Frühableben

Die GGLW schafft und fördert alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Rettung aus dem deutschen Watt dienen.
Der allgemeine Rettungsdienst soll an einer öffentlichen Straße in gut 90% aller Fälle nach einer Viertelstunde eintreffen. Ein Verletzter kann sich im Watt mehrere Kilometer von einer Straße entfernt auf unbefestigtem Boden befinden. Aktuell bewegen sich die Rettungskräfte (je nach örtlichen Begebenheiten) zu Fuß im Watt.

Sie können finanziell dazu beitragen, dass der Nordsee-Urlaub sorgenfrei bleiben kann. Werden Sie Fördermitglied. Ab 1,- pro Monat. www.gglw.de/Foerdermitglied.pdf

Für Spenden nutzen Sie bitte:
Spendenkonto: 019 203 510 3
Bankleitzahl: 218 523 10
Bank: Sparkasse Hennstedt-Wesselburen

Oder senden Sie eine SMS mit dem Kennwort GGLW an die 81190
(2,00 € zzgl. SMS-Kosten, davon erhält die GGLW 1,83 €)

Das erste aus Spenden finanzierte Rettungsfahrzeug wird den Namen „Helmut Schmidt“ tragen. Unser Bundeskanzler a.D. hat uns seine Zustimmung dazu gegeben.
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: