Worauf Reisende jetzt achten sollten
ADAC informiert über Auslandskrankenschutz und Stornierung
Nach Angaben des ADAC können Urlauber, die eine Reise nach Mexiko oder in die USA bereits gebucht haben, aufgrund der dort ausgebrochenen Schweinegrippe ihre Reise zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kostenlos stornieren. Sollte die Lage beispielsweise in Mexiko-Stadt schlimmer werden, könnte sich ein Rücktrittsrecht ergeben, beziehungsweise können Reisende versuchen bei den Reiseveranstaltern umzubuchen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes liegt derzeit noch nicht vor.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt keine Stornokosten. Versichert sind nur Ereignisse, die im Bereich des Versicherten liegen, zum Beispiel Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen oder Unfall. Andere Risiken, wie z.B. Terrorgefahr oder Seuchengefahr deckt diese Versicherung nicht.
Bricht die Krankheit jetzt am Urlaubsziel aus, gelten für Auslandskrankenschutzversicherte und ADAC PlusMitglieder weiterhin alle Leistungen, da von einer akuten und unerwarteten Erkrankung ausgegangen werden kann. Behandlungen in örtlichen Krankenhäusern oder im schlimmsten Fall ein Krankenrücktransport sind dabei gedeckt. Ein Rücktransport ist jedoch nur dann möglich wenn, er für den Patienten und für alle beteiligten gefahrlos durchzuführen ist. Bei weiterer Ausbreitung der Schweinegrippe und einer Warnung des Auswärtigen Amtes bleibt jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob bei einer zu einem solchen Zeitpunkt angetretenen Reise noch Versicherungsschutz besteht.
Die allgemeine Situation in Mexiko und auch in den USA ist noch nicht allarmierend, der Virus wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aber als sehr gefährlich eingestuft. Der ADAC rät Reisenden, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
URL: www.adac.de