Jetzt startet sie wieder: die Hochzeitssaison. Denn die warme
Jahreszeit zwischen Mai und August ist bei Heiratswilligen besonders
beliebt, um sich das Jawort zu geben. (1) Doch Vorsicht: Wer sich
traut, sollte beim feucht-fröhlichen Feiern auch an mögliche Folgen
denken. Entstehen bei Junggesellenabschied und Hochzeitsfeier
Schäden, ist der richtige Versicherungsschutz wichtig.
Junggesellenabschied, Polterabend, Hochzeitsfest - wer den Bund
fürs Leben eingeht, auf den wartet nicht selten ein wahrer
Partymarathon. Schon vor der Hochzeit geht es mit dem Feiern los,
wenn Braut und Bräutigam sich endgültig vom Junggesellendasein
verabschieden. Geht es dabei jedoch zu hoch her, können
Junggesellenabschied und Hochzeitsparty unerwünschte Spuren
hinterlassen - und das kann teuer werden. Versicherungsexperte Bernd
Kaiser von CosmosDirekt gibt Tipps, wie die Feierlichkeiten
reibungslos über die Bühne gehen und welche Versicherung zahlt, wenn
doch mal etwas schiefgehen sollte.
Junggesellenabschied: Wer zu tief ins Glas schaut, riskiert seinen
Versicherungsschutz
Bevor es für das Brautpaar ernst wird, ist für viele ein
ausgelassener Junggesellenabschied ein Muss. Hier fließt
erfahrungsgemäß viel Alkohol - das bleibt nicht immer ohne Folgen.
"Wer sich beim Feiern im stark alkoholisierten Zustand verletzt, muss
damit rechnen, dass die Private Unfallversicherung wegen einer
alkoholbedingten Bewusstseinsstörung die Leistung verweigert", so
Bernd Kaiser.
Ähnlich ist es beim Thema Alkohol am Steuer: Verursacht ein
Autofahrer mit Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall, zahlt die
Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Opfers. Abhängig vom
Alkoholpegel wird der Kfz-Haftpflichtversicherer aber einen Teil der
Kosten vom Fahrer des versicherten Wagens zurückverlangen. "Außerdem
hat der Kaskoversicherer das Recht, seine Leistung teilweise oder
ganz zu kürzen", so Kaiser. Tipp: Nach einer ausgelassenen Partynacht
ist ein Taxi die beste Wahl.
Polterabend und Hochzeitsfest: Scherben bringen Glück - fast immer
Geschirrzerschlagen wird gern auf Polterabenden oder
Hochzeitsfeiern zelebriert. Denn "Scherben bringen Glück", so der
Volksmund. Allerdings nicht, wenn dadurch das Parkett zerkratzt wird.
Auch Zigaretten oder umgefallene Kerzen hinterlassen auf Partys ihre
Spuren. "Solche Schäden sind ein Fall für die
Privat-Haftpflichtversicherung, ebenso wie Brandflecken durch
Wunderkerzen", sagt Bernd Kaiser. Tipp: Schummriges Licht und
Knicklichter sind zwar nicht so romantisch wie Kerzen, schonen aber
den Boden. Und Geschirr poltert draußen sowieso am schönsten.
Hochzeitsnacht: Über Umwege ins Bett
Streiche in der Hochzeitsnacht sind eine alte Tradition und
reichen vom Versperren der Schlafzimmertür bis zum Verbarrikadieren
des Bettes. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. "Bei
Hochzeitstreichen ist die Versicherungslage jedoch eindeutig", sagt
Experte Bernd Kaiser. "Wird ein Schaden vorsätzlich verursacht, zahlt
die Privat-Haftpflichtversicherung nicht." Tipp: Auf keinen Fall
Möbel oder Tapeten verschmutzen, bekleben oder zerstören. Nicht nur
der Geldbeutel, sondern auch das Brautpaar wird dankbar sein.
(1) www.destatis.de
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-hochzeitsmarathon
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