Eigentlich gilt Dänemark als hundefreundliches Land. Seit drei Jahren allerdings entscheiden sich immer mehr urlaubsfreudige Hundebesitzer gegen unseren nördlichen Nachbarn. Besonders in den vergangenen Monaten ist die Zahl der Stornierungen drastisch gestiegen, so Experten. Grund sei die seit dem 1. Juli 2010 geltende Novellierung des Hundegesetzes, das die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunderassen verbietet (siehe Kasten). Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt. Darauf weisen die Tierschutzorganisationen TASSO e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) und VIER PFOTEN sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin. Nach aktuellen Informationen des dänischen Tierschutzvereins "Fair Dog" sind bereits rund 1400 Hunde des Gesetz zum Opfer gefallen.
"Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits", sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. "Tiere der verbotenen Kategorien, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, werden umgehend getötet", warnt Ruckelshaus. Dabei werde die Rassezugehörigkeit entgegen den Einwänden des dänischen Kennel Clubs "ohne kynologischen Sachverstand" von dänischen Polizisten bestimmt, ergänzt Udo Kopernik vom VDH. "Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit mit einer Rasse aus dem Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr." Der Fachmann appelliert deshalb an Besitzer von Mischlingen, bei der Einreise nach Dänemark unbedingt einen Herkunftsnachweis mitzuführen, beispielsweise vom Tierheim. "Daraus muss klar hervorgehen, dass die Eltern des Hundes nicht zu den indizierten Rassen gehören, beziehungsweise, wenn ein Elternteil einer der verbotenen Rassen angehört, dass er vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde." Im Gesetz werde allerdings nicht geregelt, in welcher Form der Nachweis zu erbringen ist, so Kopernik. Das Risiko reise deshalb immer mit.
Aber selbst friedliche und "gesetzeskonforme" Hunde befinden sich in Dänemark laut Birgitt Thiesmann von VIER PFOTEN in Lebensgefahr. Und zwar durch das dänische Feld- und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven). Es erlaubt Privatleuten, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners allerdings gewarnt werden, so Thiesmann. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung. Petra Zipp vom bmt: "Inzwischen entledigen sich beispielsweise Landwirte häufig durch pauschale Anzeigen ihrer individuellen Informationspflicht. Deutsche Hundebesitzer, die in Dänemark ihren Urlaub verbringen, erfahren normalerweise nichts von den Warnungen", sagt sie. "Es herrscht zwar ein Leinenzwang an den Stränden vom 1. April bis zum 30. September und in den Wäldern ganzjährig, an den sich aber viele nicht halten. Sollte ein Hund beim freien Herumlaufen auf ein Privatgrundstück gelangen, für das Warnungen veröffentlicht wurden, riskiert er somit sein Leben."
(Kasten)
In Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr)
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.
Laut dem Dänischen Außenministerium gilt noch eine Ausnahmeregelung für Hunde der betreffenden Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen aber an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.